Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Knallkörper in der Wohnung Pyrotechnik im Wert von 2300 Euro sichergestellt
Vielleicht wollte Sebastian S.* (35) aus Übermut mal ein richtig lautes und farbenfrohes Frühlings-Feuerwerk veranstalten.
Stand:
Vielleicht wollte Sebastian S.* (35) aus Übermut mal ein richtig lautes und farbenfrohes Frühlings-Feuerwerk veranstalten. Vielleicht hatte es der Potsdamer aber auch satt, alljährlich nach Blitzknallern und Raketen zur Verabschiedung des alten Jahres anzustehen und plante, sich auf lange Zeit damit einzudecken. Wieso der Mann am 22. April vorigen Jahres Pyrotechnik im Wert von 2317 Euro bestellte und in seiner Wohnung hortete, blieb während der Verhandlung vor dem Amtsgericht am Montag im Dunklen.
Nicht die Menge an Knallkörpern brachte Sebastian S. auf die Anklagebank, sondern die fehlenden Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung. Damit war klar, die Feuerwerkskörper verstießen gegen die Sicherheitsvorschriften des Landes. Dies sei dem Angeklagten bewusst gewesen. Dennoch – so der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft – habe Sebastian S. den Kaufpreis per Einschreiben in bar an seinen Lieferanten in Braunschweig überwiesen.
„Mein Mandant räumt den Vorwurf ein“, erklärte Rechtsanwalt Mark Eplinius zu Prozessbeginn. Das reichte Staatsanwaltschaft und Gericht. Nachfragen kamen keine. Zeugen waren nicht geladen.
Der Gesetzgeber sieht für den strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen – wie er Sebastian S. zur Last gelegt wurde – Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Der junge Vater kam allerdings glimpflich davon. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro ein. Dafür hat der selbstständige Kulissenbauer sechs Monate Zeit. „Die Auftragslage ist mies. Mein Konto ist leer“, berichtete der Angeklagte. Vom Ausgang des Verfahrens zeigte er sich dennoch erleichtert. „Sie gelten weiterhin als nicht vorbestraft. Sollten Sie allerdings nicht zahlen, sehen wir uns hier wieder. Dann geht das Ganze von vorn los. Eine Verfahrenseinstellung gibt es dann nicht mehr“, warnte der Richter. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: