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HARTZ IV: Vereinfachter Antrag

Wer je einen behördlichen Antrag ausgefüllt hat, weiß, was mit „Beamtendeutsch“ gemeint ist. Auf vielen Seiten müssen oft unverständlich formulierte und mit Fachwörtern gespickte Fragen beantwortet werden, die beigelegte „Ausfüllhilfe“ ist meist noch einmal so lang wie der Fragebogen selbst.

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Wer je einen behördlichen Antrag ausgefüllt hat, weiß, was mit „Beamtendeutsch“ gemeint ist. Auf vielen Seiten müssen oft unverständlich formulierte und mit Fachwörtern gespickte Fragen beantwortet werden, die beigelegte „Ausfüllhilfe“ ist meist noch einmal so lang wie der Fragebogen selbst. Als besonders kompliziert gilt der Antrag auf Arbeitslosengeld II, also „Hartz IV“. Doch damit soll nun Schluss sein: Stolz verkündete die Bundesagentur für Arbeit kürzlich, dass der Antrag vereinfacht wurde: Einfacherer Textaufbau, eine bessere optische Gestaltung und insgesamt weniger Text sollen dabei helfen, die richtigen Kreuzchen zu setzen. Es sei nicht leicht gewesen, einen Kompromiss zwischen bürgerfreundlichen Formulierungen und den rechtlichen Erfordernissen zu finden, hieß es. Für die Überarbeitung des Antrags seien eigens Experten berufen worden. Unter www.arbeitsagentur.de kann das Ergebnis eingesehen werden. wik

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