Landeshauptstadt: Vergleich um Scharoun-Haus
Bornim - Die Erben des Landschaftsarchitekten und Karl-Foerster-Schülers Hermann Mattern bekommen das von ihrem Vorfahren entworfene Scharoun-Haus zurück. Im Gegenzug erhält die jetzige Bewohnerin Dorothea Nerlich, Witwe des früheren Fachhochschuldirektors Werner Nerlich, einen unbebauten Grundstücksanteil und einen „angemessenen“ finanziellen Ausgleich.
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Bornim - Die Erben des Landschaftsarchitekten und Karl-Foerster-Schülers Hermann Mattern bekommen das von ihrem Vorfahren entworfene Scharoun-Haus zurück. Im Gegenzug erhält die jetzige Bewohnerin Dorothea Nerlich, Witwe des früheren Fachhochschuldirektors Werner Nerlich, einen unbebauten Grundstücksanteil und einen „angemessenen“ finanziellen Ausgleich. Zudem kann sie für eine „Übergangszeit“ in dem Landhaus in der Florastraße wohnen bleiben. Dies sieht ein Vergleich vor, den die 6. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichts nun beschlossen hat, teilte das Gericht gestern mit. Damit endet ein jahrelanger und emotional geführter Streit.
Das Haus wurde 1934 entworfen, in ihm befindet sich eines von drei Wandbildern des Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer. Während der DDR-Zeit wurde es staatlich verwaltet. 1957 mieteten Nerlichs den Bau und mühten sich um dessen Erhalt. 1982 wurde das Grundstück enteignet und in Volkseigentum überführt, ein Jahr später erwarben seine Mieter ein „dingliches Nutzungsrecht“. Nach der Wende allerdings beantragte 1993 eine Tochtern von Mattern die Rückübertragung des Anwesens, seit 1999 kämpft sie dafür vor Gericht. Sie will in dem Scharoun-Haus eine Art Bildungszentrum etablieren und damit das Lebenswerk ihres Vaters offenbar fortsetzen. HK
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