Aus dem GERICHTSSAAL: Verhängnisvolle Tablettengabe
14-Jährige erlitt Krampfanfall / Geldstrafe für Rentner
Stand:
Es war keine harmlose Schmerztablette, sondern ein verschreibungspflichtiges, auf die Psyche des jeweiligen Patienten wirkendes Medikament, das Kurt K.* (68) der 14-jährigen Jessica J.* am 18. Mai vorigen Jahres in seiner Wohnung verabreichte. Das Mittel, das nur unter strikter medizinischer Überwachung angewendet werden darf, löste bei der herzkranken Schülerin einen Krampfanfall mit anschließender Bewusstlosigkeit aus. Sie musste auf der Intensivstation des „Ernst von Bergmann“-Klinikums versorgt werden.
Jetzt erhielt Kurt K. vom Amtsgericht unter Vorsitz von Monika Holk wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 1500 Euro. In diese Sanktion wurde ein am 12. Dezember 2006 gegen ihn ergangenes Urteil wegen Beleidigung einbezogen. Obwohl der Verteidiger des Rentners alle Register zog, die Kausalität zwischen Tabletteneinnahme und den eingetretenen Folgen in Frage zu stellen, verzichtete er schließlich auf ein Expertengutachten, das seinen Mandanten zusätzlich eine Menge Geld gekostet hätte. „Dass der Krampfanfall durch den in dieser Tablette enthaltenen Wirkstoff Clozapin ausgelöst wurde, steht außer Frage“, so die Vorsitzende. „Das hat der Intensivmediziner bereits ausgeführt.“ Kurt K. zeigte sich während der Verhandlung geständig, ersparte dadurch Jessica J. die Zeugenaussage. Erleichtert nahm die 14-Jährige, die in Begleitung ihrer Mutter vor Gericht erschienen war, diese Botschaft zur Kenntnis.
An besagtem Maitag habe Jessica ihn – wie so oft – nach der Schule besucht, um bei ihm fernzusehen, berichtete der Angeklagte. Irgendwann habe sie ihn um eine Tablette gebeten, da sie Schmerzen verspürte. Weil das Mädchen auch in der Vergangenheit öfter unpässlich war, habe er ihr mehrfach rezeptfreie Mittel gegeben. An jenem Nachmittag habe er in seinem Sanitäts-Kasten allerdings nur noch einige von den Pillen gefunden, die ihm der Arzt nach dem Tod seiner Mutter verschrieb. „Ich dachte, was gegen seelische Schmerzen hilft, kann auch bei körperlichen Beschwerden nicht schaden“, begründete Kurt K. sein Tun. „Ich habe Jessica den Beipackzettel gegeben. Den hat sie sich auch durchgelesen.“„Sie wussten von dem angeborenen Herzfehler des Mädchens. Trotzdem überlassen Sie ihm bedenkenlos ein Medikament, dass Ihnen von Ihrem Arzt zur Beruhigung verordnet wurde“, rügte Richterin Holk. „Ich bedaure zutiefst, was passiert ist. Damit habe ich wirklich nicht gerechnet. Ich wollte ihr doch nur helfen“ , beteuerte der Angeklagte in seinem letzten Wort (*Namen geändert). Hoga
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