zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Verkaufen nach der Regel

Leitlinie soll nicht für kommunale Firmen gelten

Stand:

Die Stadt will weiterhin die neue Leitlinie für Grundstücksverkäufe nicht auf die städtischen Unternehmen wie die Pro Potsdam GmbH ausweiten. Es spreche rechtlich zwar nichts dagegen, doch es sei nicht praktikabel, die Leitlinie eins zu eins zu übertragen, sagte Rechtsamtschefin Karin Krusemark am Mittwochabend im Finanzausschuss.

Dem pflichtete der Bürgermeister und zuständige Beigeordnete Burkhard Exner (SPD) bei. Es gebe bei den kommunalen Unternehmen erprobte Verfahren; so stelle die Pro Potsdam alle Grundstücksverkäufe im Hauptausschuss des Stadtparlaments zur Diskussion, bevor sie in der Gesellschafterversammlung entschieden würden. Exner bestätigte auf Nachfrage von Günter Waschkuhn (Linke) jedoch, dass es für die Unternehmen, die der Stadt ganz oder anteilig gehören, eine „inhaltlich equivalente, aber nicht deckungsgleiche“ Leitlinie, wie Waschkuhn es formulierte, geben werde.

Die Leitlinie für Grundstücksverkäufe hatte das Stadtparlament auf SPD-Antrag beschlossen. Damit hatte die Stadtpolitik auf Berichte über mehrere dubiose Grundstücksgeschäfte reagiert; betroffen waren die Verkäufe durch die Stadt selbst und die städtische Pro Potsdam. Auch spielte die Privatisierung von mehr als 1000 städtischen Wohnungen durch die Gewoba vor mehr als elf Jahren eine Rolle; in diesem Fall hatte auch Fernsehmoderator Günther Jauch, der ebenfalls Immobilien in der Stadt besitzt, das Verkaufsverfahren kritisiert.

Die Leitlinie, die nach Willen der Verwaltung mit Beschluss der Stadtverordneten am 25. Januar in Kraft treten soll, schreibt vor, dass alle Grundstücke bundesweit und für mindestens zwei Monate ausgeschrieben werden müssen. Dies sieht eine EU-Vorgabe vor. Dem Hauptausschuss will die Stadt zudem am Jahresanfang eine Liste aller Grundstücke vorlegen, die verkauft werden sollen. Außerdem können Stadtverordnete bei der Öffnung der Gebote dabei sein. Beschlüsse über Grundstücksverkäufe, die nach rechtlichen Vorgaben immer nicht-öffentlich erfolgen, werden laut Richtlinie künftig veröffentlicht.

Für dieses Jahr hat die Stadt Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 8,2 Millionen Euro geplant. Die Summe soll allerdings in den Folgejahren bis 2015 auf 1,5 und dann auf eine Million Euro sinken.

Mit der Leitlinie werde der Grundstücksverkauf transparenter, die Stadtverordneten seien besser eingebunden, warb Rechtsamtschefin Karin Krusemark um Zustimmung. Sie war erfolgreich: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtparlament bei einer Enthaltung, der Richtlinie zuzustimmen. SCH

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })