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Aus dem GERICHTSSAAL: Verkehrsunfälle fingiert

Versicherung zahlte einmal, dann flog die Sache auf

Stand:

„Ich habe mir gesagt, es hat einmal geklappt, warum sollte es nicht ein zweites Mal funktionieren“, gibt Benjamin B.* (25) freimütig zu. Doch die Wiederholung des Coups gelang nicht. Statt dessen landete der künftige Automobilkaufmann jetzt wegen vollendeten sowie versuchten Versicherungsbetruges auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Neben ihm sitzen seine Kumpels Max M.*(24), Stefan S.* (26) und Tim T.* (28). Laut Anklage soll das Quartett zwischen Juni 2003 und September 2004 drei fingierte Verkehrsunfälle bei verschiedenen Versicherungen gemeldet haben, um zu Unrecht Entschädigungen zu erhalten.

2875 Euro kassierte Benjamin B. am 30. Juni 2003 für den vermeintlichen Schaden an seinem BMW, den ihm Stefan S. angeblich beim Ausparken zufügte. In Wirklichkeit – so der Potsdamer – seien die Beulen seinem Gefährt absichtlich zugefügt worden. Amtsrichterin Waltraud Heep wundert sich und fragt: „Was hatten Sie dann für einen Vorteil von der Aktion?“ Benjamin B. erklärt, er habe das Auto „auf der grünen Wiese“ preiswert reparieren lassen. Stefan S. habe 100 Euro für seinen Freundschaftsdienst erhalten. „Ich war damals gerade von den Drogen runter und in Geldnot“, versucht der Angeklagte, sein Handeln zu begründen. „Im Nachhinein betrachtet, war es mehr als dumm.“

Einige Woche später reichte Benjamin B. dasselbe Schadensgutachten – allerdings mit einem anderen Datum – erneut bei einer Versicherung ein. Diesmal sollte Tim T. in einen vermeintlichen Crash verwickelt gewesen sein. Der bestritt das allerdings. Die Versicherung roch den Braten und zahlte nicht.

Am 18. September 2003 soll Max M. auf einem Parkplatz den BMW von Benjamin B. eingedellt haben. Der präsentierte ein Schadensgutachten in Höhe von 2048 Euro. Max M. sollte 1000 Euro „Gewinnprämie“ erhalten. Die Ermittler schöpften auch hier Verdacht, bestanden auf einer Besichtigung der Unfallfahrzeuge. Die vermeintlichen Kontrahenten – wohl wissend, dass der Schwindel unweigerlich auffliegen würde – teilten der Versicherung schließlich mit, sie hätten sich gütlich geeinigt.

Nicht ganz klar wurde während des Prozesses die Rolle von Tim T. Da dem Kfz-Mechaniker ein Tatbeitrag nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen. Benjamin B. als „geistiger Vater“ der Taten, wie es der Staatsanwalt formulierte, erhielt eine Geldstrafe von 300 Euro. Zudem wird die geprellte Versicherung das zu Unrecht gezahlte Geld zivilrechtlich von ihm einklagen. Stefan S. muss eine Geldbuße von 800 Euro zahlen, Max M. wird mit 400 Euro zur Kasse gebeten. Danach wird das Verfahren gegen die beiden Männer eingestellt.

(*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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