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Aus dem GERICHTSSAAL: Vermeintlicher Böller war Spaß-Kerze

Verfahren im Hinblick auf Drogenurteil eingestellt

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Die Anklage klang richtig böse. Jan J.* (33) soll am 14. März dieses Jahres gegen 14 Uhr von seiner Wohnung im dritten Stock im Falkenhorst einen brennenden Feuerwerkskörper nach einem kleinen Jungen geschleudert haben. Zuvor soll er das Kind, das mit seinen Inlineskates ahnungslos auf dem Gehweg vor dem Plattenbau am Schlaatz fuhr, mit dem Ruf „Hey“ auf sich aufmerksam gemacht haben. Der Kleine konnte dem vermeintlichen Böller ausweichen. Er erlitt allerdings einen gehörigen Schreck. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Potsdamer vor, durch sein Handeln eine Verletzung des Nachbarsjungen in Kauf genommen zu haben.

Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht am Donnerstag wies Jan J. den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung weit von sich. An jenem Vorfrühlingstag habe er Besuch von einer Bekannten und deren Kleinkind gehabt, erzählte der Selbstständige. Um dieses zu beschäftigen, habe er die Spielkiste seiner inzwischen zehnjährigen Tochter geholt. Darin hätten sich auch Kerzen befunden, die normalerweise in Geburtstagstorten gesteckt werden. In diesem Fall habe es sich aber um Spaß-Kerzen gehandelt, die nach dem Anzünden trotz kräftigen Pustens des Geburtstagskindes nicht gleich verlöschen.

„Ich habe so eine Kerze angezündet. Als sie nicht ausging, sondern weiter brannte und zischte, habe ich sie halt aus dem Fenster geworfen“, bekannte der Kahlgeschorene. „Ich habe nicht gesehen, dass der Junge unten auf seinen Skates unterwegs war. Ich habe ihn weder vorher gerufen noch absichtlich auf ihn gezielt“, versicherte der Angeklagte.

Die Anzeige, die die Mutter des Jungen nach dem Vorfall bei der Polizei machte, könne er sich nur mit Rachegelüsten der Frau erklären. „Ich hatte mal was mit ihr“, klärte Jan J. das Gericht auf.

Das Corpus Delicti befand sich in den Akten. Silvesterknaller sehen in der Tat anders aus. „Man wirft grundsätzlich nichts aus dem Fenster“, rügte Amtsrichterin Reinhild Ahle und stellte das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten im Hinblick auf eine Verurteilung des Angeklagten vom 25. September 2012 ein. Da wurde Jan J. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zehn Fällen mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sanktioniert. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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