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Landeshauptstadt: Versammlung im Klinikum ohne Jakobs und Bütow

Belegschaft empört über Informationspolitik zur Fusion

Stand:

Belegschaft empört über Informationspolitik zur Fusion Mitarbeiter des Klinikums „Ernst von Bergmann“ kamen gestern zu einer Belegschaftsversammlung im überfüllten Tagungsraum des Krankenhauses zusammen. Oberbürgermeister Jann Jakobs und Klinik-Verwaltungschef Dr. Lutz Bütow nahmen wegen anderweitiger Termine nicht an der Versammlung teil. Wie der Betriebsrat bekannt gab, werde noch vor der Kommunalwahl am 26. Oktober eine weitere Belegschaftsversammlung stattfinden, unter anderem um Jakobs und Bütow Gelegenheit zu geben, zur beabsichtigten Fusion mit dem St. Josef-Krankenhaus Stellung zu nehmen. Betriebsrat und Belegschaft äußerten sich empört und beunruhigt über die Fusionsabsichten und kritisierten insbesondere die Informationspolitik von Stadt und Klinikleitung. Der Betriebsrat sei erst informiert worden, nachdem er von sich aus den Kontakt mit dem Gesellschafter gesucht habe. Der vom Betriebsrat als Berater hinzugezogene Berliner Rechtsanwalt Schulz informierte die Versammelten über die Tragweite der Hereinnahme eines katholischen Trägers. Bei Einzelheiten stünde man allerdings „noch ziemlich im Nebel“. Der Rechtsanwalt informierte, dass es in der Folge der Fusion zwar eine Bestandsgarantie von einem Jahr gebe. „Aber was kommt danach?“ Dem einzelnen Arbeitnehmer stehe gesetzlich ein Widerspruchsrecht zu. Das sei „theoretisch wunderbar“, wenn aber der alte Arbeitgeber nicht mehr vorhanden sei, dürfte kaum jemand davon Gebrauch machen können. Die Gewerkschaft ver.di verweist auf eine Reihe ungeklärter Fragen: Wird es im fusionierten Klinikum eine Gesamtmitgliedschaft im Arbeitgeberverband geben? Wie wird gesichert, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten auch weiter gelten? Was ist mit den Personalüberleitungsverträgen? Stadtverordneter Dr. Helmut Przybilski (SPD), Mitglied des Aufsichtsrates des Klinikums, teilte der Belegschaft den SPD-Standpunkt zur Fusion mit: Die Stadt Potsdam muss Mehrheitsgesellschafter bleiben, für Angestellte soll das Betriebsverfassungsgesetz gelten, das Tarifrecht wird übernommen, eine Überformung zum „katholischen Krankenhaus“ darf es nicht geben. G.S.

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