Aus dem GERICHTSSAAL: Versicherungsvertreter wirtschaftete in die eigene Tasche
Schaden von 2140 Euro inzwischen wiedergutgemacht/Verfahren gegen 2000 Euro Geldbuße eingestellt
Stand:
Peter P.* (48) hat der Versicherung den Schaden von 2140 Euro inzwischen ersetzt. Das Geld borgte er sich von Freunden. Der Potsdamer hat gut 20 000 Euro Schulden. „Ein Geschäftspartner hat mich über den Tisch gezogen“, erklärt der selbstständige Makler, der mit dieser Profession gerade so über die Runden kommt, seine Finanzmisere. Auch in seinem vorhergehenden Job als Versicherungsvertreter verdiente Peter P. keine Reichtümer. Er erzielte nur rund 70 Prozent des Umsatzes, den ihm sein Arbeitgeber vorgegeben hatte. Am 4. Oktober 2007 wurde dem Mann gekündigt. Kurz darauf erhielt er Post von der Staatsanwaltschaft, die ihm Untreue zur Last legte. Zwischen Januar 2006 und Oktober 2007 soll Peter P. 31 vorläufige Mofa-Kennzeichen im Gesamtwert von 2140 Euro verkauft, den Erlös jedoch nicht – wie vorgeschrieben – umgehend an die Versicherung abgeführt haben.
„Es war üblich, die Beträge eine Zeitlang zu sammeln und sie dann insgesamt abzurechnen“, berichtet der Angeklagte. Doch bevor er dazu gekommen sei, die Summe an seinen Arbeitgeber zu überweisen, hätten sich die Ereignisse überschlagen. „Mein Mandant hat nach seiner Kündigung keinen Cent Entschädigung von der Versicherung, bei der er als Vermittlungsagent tätig war, bekommen. Dafür folgte umgehend die Forderung nach Erstattung der noch ausstehenden Summe“, schaltet sich der Verteidiger ein. Statt zu reagieren, habe Peter P. den Kopf in den Sand gesteckt. „Er hat sich vor seinen Vorgesetzten geschämt und sich totgestellt. Er hätte sofort eine Stundungsvereinbarung unterzeichnen sollen. Die Sache ist sehr bizarr und auch etwas unbedarft gelaufen“, so der Anwalt. „Sie waren angehalten, das Geld für die Kennzeichen auf ein gesondertes Konto einzuzahlen“, wirft Amtsrichterin Birgit von Bülow ein. „Haben Sie das getan?“ Peter P. druckst herum, setzt dann zu einer weitschweifigen Erklärung an, die ihn zum Opfer widriger Umstände macht. Die Vorsitzende wird langsam ungeduldig. „Warum haben Sie nicht gezahlt, als die Sache aufgeflogen ist? “, fragt sie. Der Angeklagte räumt verschämt ein, er habe das Geld für eigene Bedürfnisse ausgegeben. „Wir sind mit einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen, die nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird, einverstanden“, lässt der Verteidiger verlauten. So scharf wollte die Staatsanwältin eigentlich gar nicht herangehen. Schließlich ließ sich Peter P. bislang nichts zuschulden kommen. Die Richterin erklärt sich gar mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden, wenn auch gegen die saftige Geldbuße von 2000 Euro. „Zahlen Sie die allerdings nicht, gibt es einen neuen Prozess und ein Urteil“, warnt sie. „Ich zahle“, versichert der Angeklagte . „Aber ich muss mir auch dieses Geld borgen.“ (*Name geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: