Aus dem GERICHTSSAAL: Vertauschte Zwillinge
Trick des Amtsrichters verwirrte die Zeugin nicht
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Aus dem GERICHTSSAALTrick des Amtsrichters verwirrte die Zeugin nicht Obwohl der Amtsrichter einen Trick anwendet, lässt sich die Zeugin nicht beirren: Der vermeintliche Täter Olaf W. (30) nimmt vorübergehend im Zuschauersaal Platz, sein Zwillingsbruder auf der Anklagebank. Sabrina L. (25) scheint einen Moment erstaunt. „Der ist gefahren. Und er war alleine im Auto“, betont sie dann, zeigt auf den fülligeren Zwilling in der Reihe der Zuhörer. Olaf W. (30) setzt sich wieder neben seinen Verteidiger. Der wesentlich schlankere Karsten W. (30) muss vor dem Verhandlungssaal warten. Olaf W. – vorbestraft wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung und fahrlässigen Vollrausches – soll am Abend des 30. August 2004 wieder einmal ohne „Pappe“ unterwegs gewesen sein. Sein Pech: Der Polizeibeamte Sebastian G. (27) und seine Freundin Sabrina L. weilten zur selben Zeit in jenem Einkaufszentrum. „Mein Freund wusste, dass Olaf W. keine Fahrerlaubnis hatte. Außerdem lag ein Haftbefehl gegen ihn vor“, so die Zeugin. „Weil Sebastian nicht mehr im Dienst war, telefonierte er mit der Wache, um die Kollegen zu informieren. Inzwischen sollte ich den Mann im Auge behalten. Auf einmal sah ich, dass er in einen weißen Opel stieg und davonfuhr. „Wenn mir mein Freund noch einmal so einen Auftrag gibt, werde ich das ablehnen. Künftig soll er seine Verdächtigen alleine observieren“, stellt die Angestellte klar. Dann wird Karsten W. in den Zeugenstand gerufen. Der Student beteuert, er sei an jenem Abend mit seinem Zwillingsbruder in dem Opel unterwegs gewesen. „Olaf fragte mich, ob ich ihn fahren könne, da er keine Fahrerlaubnis hat. Er wollte einen Kasten Bier kaufen. Ich habe inzwischen im Auto gewartet. Olaf verstaute das Bier im Kofferraum. Dann setzte er sich auf den Rücksitz, und ich fuhr davon.“ Der Amtsrichter stutzt. „Wieso hat Ihr Bruder nicht auf dem Beifahrersitz gesessen?“, hakt er nach. „Ich hatte ziemlich bekloppt geparkt. Da war es für ihn günstiger, hinten einzusteigen“, pariert Karsten W. Anschließend sei man zur Tankstelle gefahren. „Ich war dann für eine Weile weg. Olaf blieb im Auto.“ Als der Polizeibeamte Gert M. (46) an der Tankstelle eintraf, saß der Angeklagte auf dem Fahrersitz, eine Flasche Bier in der Hand. „Er unterhielt sich mit einem Kumpel, der ebenfalls ein Bier vor dem Hals hatte“, berichtet der Uniformierte. „Olaf W. beteuerte, nicht gefahren zu sein. Ich habe ihn dann festgenommen.“ Staatsanwaltschaft und Gericht glauben der Aussage von Sabrina L. Der Angeklagte, der sich im Prozess nicht äußerte, wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie einer Geldbuße von 700 Euro verurteilt. Hoga
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