Aus dem GERICHTSSAAL: Verteidiger: Den Falschen angeklagt
Widerstand gegen Polizisten nicht erwiesen / Freispruch für Kameruner
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Christopher N. (38) aus Kamerun beteuert, am Abend des 17. Juni 2004 Opfer eines rassistischen Angriffs geworden zu sein. Allerdings sitzt der künftige Doktor der Sozialwissenschaften selbst auf der Anklagebank, weil er sich gegen polizeiliche Anordnungen gewehrt haben soll – was er bestreitet. Er habe an jenem Sommertag mit drei Landsleuten Freunde im Asylbewerberheim im Lerchensteig besucht. Als sie zu nächtlicher Stunde im Hauptbahnhof in einen Zug Richtung Berlin einsteigen wollten, in dem sich eine Gruppe von BFC-Fans befand, sei ihm von einem von ihnen ein Bein gestellt worden, so dass er stolperte. Auf die Frage, was das solle, sei ihm geantwortet worden, Nigger hätten in Deutschland nichts zu suchen. Danach – so Christopher N. – seien weitere Fans gekommen. Einer hätte ihm einen Schlag gegen den Hals versetzt. „Ich war total geschockt.“ Der Zugbegleiter habe die Kontrahenten getrennt . Inzwischen sei auch die Bundespolizei erschienen. Die Anhänger des BFC, darunter die beiden Angreifer, hätten daraufhin versucht, in den Zug des gegenüberliegenden Gleises zu gelangen. „Ich sprach einen Polizisten an, um ihm zu sagen, dass die Leute abhauen wollen, die mich beleidigt und geschlagen haben. Statt dessen wurde ich mit auf die Wache genommen“, beschwert sich Christopher N.
„Zur Gefahrenabwehr wurden zehn Schwarzafrikaner, die sich im Zug befanden, und rund 30 Fußballfans zur Wache verbracht“, berichtet der Beamte der Bundespolizei Knut B. (38) im Zeugenstand. Zuvor habe es auf dem Bahnsteig ein wüstes Durcheinander gegeben. Christopher N. sei der Rädelsführer der Farbigen gewesen. Er habe die Deutschen verbal attackiert, sich nicht beruhigen lassen. „Ich habe ihm einen Platzverweis erteilt. Aber er schubste und bedrängte mich, um wieder in Richtung der BFC-Fans zu gelangen.“
„Ich hatte den Eindruck, dass Herr N. meinem Kollegen etwas beizubringen versuchte“, erinnert sich Stefan A. (30) im Zeugenstand. „Er gestikulierte wild und wollte vehement in den Pulk der Fußballanhänger hinein. Dass er von zweien von ihnen angegriffen worden sein soll, hat er nicht gesagt. Ich habe auch keine Verletzungen bei ihm festgestellt.“
Christopher N. ging am Folgetag zum Arzt. Der attestierte ihm Schwellungen und Prellmarken am Hals. Für den Staatsanwalt hat sich nach mehrstündiger Beweisaufnahme der Anklagevorwurf nicht eindeutig erwiesen. Die Richterin glaubt, der Mann aus Kamerun habe die Polizisten lediglich dazu bewegen wollen, die Täter festzunehmen. „Möglicherweise kam es auch zu Missverständnissen. Vielleicht hat er den Platzverweis nicht verstanden?“ Freispruch! Hoga
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