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Landeshauptstadt: Vertrauliches verschickt

Nebenakt im bizarren Rechtsstreit um „Walhalla“

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Nebenschauplatz im bizarren Rechtsstreit um das „Walhalla“: Gestern wurde am Potsdamer Amtsgericht gegen den Chef des Varietés in der Dortustraße Kay B. und dessen Potsdamer Rechtsanwalt verhandelt. Der Vorwurf der Potsdamer Staatsanwaltschaft: Der Anwalt soll am 30. Oktober 2006 in Absprache mit seinem Mandanten Kopien aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an mehrere Vereine und zwei Tageszeitungen versandt haben. Unter den versandten Dokumenten sei auch eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen B.“s Widersacher Uwe Bl. gewesen, mit dem er seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit führt (PNN berichteten). Doch das Veröffentlichen von Anklageschriften ist laut Strafprozessordnung strafbar, wenn noch keine Verhandlung darüber stattgefunden hat, erklärte der zuständige Staatsanwalt. Bis zu einem Jahr Haft droht bei solchen „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.“

Die Handlung des Verschickens an sich bestritten die Angeklagten nicht. „Wir räumen ein, dass die Schreiben rausgegangen sind“, sagte der Anwalt von B. am Ende eines mehrstündigen Verhandlungstages.

Die Verteidigungsargumentation von B. und dessen mitangeklagten Anwalt setzte früher an. Bereits zu einem anderen Gerichtstermin zum „Walhalla“ und dessen Trägergesellschaft Maulwurf gGmbH sei die strittige Anklage ein Thema gewesen, sagte der angeklagte Anwalt. Daran äußerte der Staatsanwalt Zweifel: Bei diesem Termin hätte der angeklagte Anwalt die Schrift nicht besitzen können, weil dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt Akteneinsicht beantragt habe.

Ebenso ging es um die Motive des Versendens der aus staatsanwaltschaftlicher Sicht vertraulichen Unterlagen. Die Angeklagten sagten, sie hätten damit vor den Geschäftspraktiken von Uwe Bl. warnen wollen, dem sie laut B. vorwerfen, Geld aus gemeinnützigen Vereinen „zu ziehen.“ Bl. bestreitet dies vehement. Ein Strafverfahren dazu wurde eingestellt, ein Zivilverfahren dazu verlor er aus seiner Sicht aus „formalen Gründen“ – was wiederum Bl.“s Gegner völlig anders sehen und als Angeklagte im Gerichtssaal versuchten, den unübersichtlichen Rechtsstreit aus ihrer Sicht zu schildern und Bl. als Intriganten darzustellen.

Über den Nebenakt des Streits will Richter Thomas Lange kommenden Montag entscheiden. Schon gestern aber sagte er in Bezug auf die Angeklagten und die besondere Gewissenhaftigkeit, die in der Justiz nötig sei: „Sie haben sich benommen wie ein Elefant im Porzellanladen.“ HK

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