Aus dem GERICHTSSAAL: Vertreter der Nebenklage: Eine bissige Beziehung
Einzug in gemeinsame Wohnung endete im Desaster / Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung
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Aus dem GERICHTSSAALEinzug in gemeinsame Wohnung endete im Desaster / Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung Der Stern ihrer Liebe funkelte schon nicht mehr lupenrein, als Jan.* (22) und Jana* (19) im Frühling 2004 in die gemeinsame Wohnung im Zentrum-Ost zogen. Nach knapp drei Monaten war die Beziehung dann total am Ende. Dazwischen lagen – folgt man der Schülerin – demütigende Szenen ihres Lebensgefährten. Der 27. Juli brachte das Fass zum Überlaufen. Laut Anklage soll der Azubi die junge Frau zu Boden gerissen, geschlagen, getreten, an ihren langen Haaren gezogen und sie so heftig in den linken Oberarm gebissen haben, dass die Wunde ärztlich versorgt werden musste. Der wegen Körperverletzung Angeklagte bestreitet den Übergriff. Er sei an jenem Abend dabei gewesen, die räumliche Trennung innerhalb der Wohnung zu vollziehen. „Jana stellte sich mir in den Weg, um mich zu provozieren. Ich schubste sie weg. Da warf sie sich auf den Boden und fing an zu brüllen, als ob ich ihr tierisch weggetan hätte. Dann riss sie das Fenster auf und schrie hysterisch um Hilfe. Ich habe ihr lediglich den Mund zugehalten.“ Jana – sie tritt im Prozess gegen ihren Ex-Partner als Nebenklägerin auf – erinnert sich weinend: „Ich fand die Idee der räumlichen Trennung gut, bloß nicht, wie er sie durchsetzte.“ Jan habe kategorisch erklärt, er nähme jetzt das Wohnzimmer, und habe danach ihre Sachen, so auch das Handy, durch die Gegend geworfen. Als er dabei zufällig eine SMS eines alten Bekannten entdeckte, sei er völlig ausgetickt. „Er hat mich an den Haaren gepackt, auf den Boden geschmissen und auf mich eingetreten. Wir haben uns auch angespuckt, aber er hat damit angefangen“, schluchzt Jana. Als sie ihre Mutter anrufen wollte, habe Jan sie so kräftig in den Arm gebissen, dass die Abdrücke von Ober-und Unterkiefer deutlich sichtbar gewesen seien. Die als Zeugin geladene Mutter des Mädchens bestätigt: „Ich fuhr noch am selben Abend zu meiner Tochter. Sie war völlig verängstigt und zitterte am ganzen Körper.“ „So bissig sollte es in einer Beziehung dann doch nicht zugehen“, konstatiert der Rechtsbeistand von Jana. Die vom Staatsanwalt beantragte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro für den künftigen Anstreicher findet er angemessen. Das Gericht urteilt mit 80 Tagessätzen geringfügig milder. Allerdings hat Jan auch noch die Kosten der Nebenklage zu tragen. (*Namen von der Redaktion geändert) Hoga
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