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Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss.

© dpa

Prozess am Potsdamer Amtsgericht: Veruntreute Parteispenden: Urteil gegen ehemalige Kommunalpolitiker

Weil sie Parteispenden veruntreut haben, mussten sich zwei ehemalige Politiker der Familienpartei vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. Beide bedauern ihre Taten.

Stand:

Potsdam - Zwei Ex-Kommunalpolitiker der Familienpartei sind am gestrigen Dienstag vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen veruntreuter Parteigelder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten in mehreren Hundert Fällen einen Gesamtschaden von rund 670 000 Euro verursacht. Die Hauptangeklagten Dieter G. und Brian U. legten zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab.

Betrugskreislauf auf dem Parteikonto

Demnach entwickelten beide unabhängig voneinander eine Art Kreislaufsystem. Fingierte Rechnungen wurden auf private Konten überwiesen, die Summen anschließend wieder auf das Parteikonto eingezahlt und als Spende oder Mitgliedsbeitrag deklariert. Ziel war es, dadurch einen höheren Anteil an öffentlichen Zuschüssen über die staatliche Parteienfinanzierung zu erzielen, die sich nach den Einnahmen richtet. G. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, U. erhielt zehn Monate Haft. Beide müssen eine Geldstrafe von je 1200 Euro zahlen. Die Mitangeklagten Frank Werner J. und Manuela B. kamen mit Geldstrafen davon.

Der Fall liegt rund sieben Jahre zurück und hatte im November 2009 in Potsdam nach einer Razzia im Rathaus für Wirbel gesorgt. Aufgeflogen war der Betrug nach der Anzeige von Bankangestellten. Nicht nur die Familienpartei als Teil der Rathauskooperation, sondern auch die früher in Potsdam aktive Elternpartei war von dem Betrug betroffen.

Angeklagter G.: "Das Geld war aber gar nicht vorhanden"

G. war Parteigründer und Schatzmeister der Elternpartei, saß aber für die Familienpartei im Stadtparlament. Er räumte ein, in 325 Fällen Gelder der Elternpartei auf bis zu 25 private Konten überwiesen zu haben. Dabei erfand er teils Personen und schob so immense Summen hin und her. „Das Geld war aber gar nicht vorhanden“, sagte er vor Gericht. Für sich selbst will er bis auf 2000 Euro nichts verwendet haben. Es habe nur die Höhe der staatlichen Zuschüsse durch die virtuellen Einnahmen manipulieren wollen. So gab er auch einen nicht existierenden Namen als Parteichef der Elternpartei in den Rechenschaftsberichten für die Bundestagsverwaltung an.

U. war Landesvorsitzender und Bundesschatzmeister der Familienpartei. Ihm wurden knapp 40 Fälle nachgewiesen. Rund 10 000 Euro behielt er wohl für sich. Beide bedauerten in ihrem Geständnis ihre Taten. Erst im Laufe der Ermittlungen „wurde mir klar, was ich für einen Mist gemacht habe“, sagte G. – dadurch habe er seinen Job als Angestellter im öffentlichen Dienst verloren und die Existenz seiner Familie gefährdet. G. hatte kurz nach Beginn der Ermittlungen die zu Unrecht erhaltenen und auf einem Konto geparkten staatlichen Zuwendungen wieder an die Bundestagsverwaltung zurückgezahlt.

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Stefan Engelbrecht

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