Landeshauptstadt: Verurteilt nach fahrlässiger Tötung Geldstrafe für Potsdamer Geschäftsführer
Wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers ist gestern der Potsdamer Geschäftsführer einer Baufirma am Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Richterin Christine Rühl sah es als erwiesen an, dass Horst R.
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Wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers ist gestern der Potsdamer Geschäftsführer einer Baufirma am Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Richterin Christine Rühl sah es als erwiesen an, dass Horst R. am 26. Oktober vergangenen Jahres den Unfalltod des damals 49 Jahre alten Potsdamers Jörg Z. mitverschuldet hat, weil er – als er aus seinem Mercedes-Kleinlaster steigen wollte – nicht in den Rückspiegel schaute. Jörg Z. stieß mit seinem rechten Knie gegen die sich öffnende Wagentür, fiel auf die Straße und prallte mit dem Kopf aufs Pflaster. Er verstarb drei Tage später im Klinikum „Ernst von Bergmann“.
Das Unglück ereignete sich in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Reiterweg und Helene-Lange-Straße: Das spätere Opfer war kurz vor 15.30 Uhr in Richtung Innenstadt unterwegs. Vor Gericht schilderte Horst R., Jahrgang 1956 und Chef eines mittelständischen Hoch- und Tiefbau-Unternehmens, wie er in Höhe der Hausnummer 68 seinen Wagen anhielt. Er habe noch in den Rückspiegel geblickt, so Horst R., dort aber niemanden gesehen, dann wie immer seinen Zollstock vom Beifahrersitz genommen – und langsam die Tür geöffnet. „Plötzlich knallte es fürchterlich.“ Jörg Z. habe auf den Schienen gelegen, zusammen mit einem weiteren Radfahrer habe er erste Hilfe geleistet.
Diese Schilderung – bis auf den Blick in den Rückspiegel – bestätigte dem Gericht auch der Radler, der zum Unfallzeitpunkt hinter Jörg Z. fuhr. Der Zeuge sagte, das spätere Unfallopfer sei ohne Helm, mit hohem Tempo und dicht an den an der Straßenseite parkenden Autos vorbeigefahren. Am Auto von Horst R. sei der Radfahrer hängengeblieben, als die Wagentür aufging: „Sie wurde aber definitiv nicht aufgerissen.“ Der sofort nach dem Unglück zum Unfallort bestellte Gutachter der Potsdamer Dekra, Karsten Laudien, sagte dem Gericht, die Rückspiegel in Horst R.s Wagen seien richtig eingestellt gewesen. Er hätte also den Bereich hinter der Fahrertür einsehen können – und somit auch den ankommenden Radfahrer.
Der Expertenmeinung schlossen sich Staatsanwaltschaft und Nebenklage an. Zwar habe Jörg Z. durch seine Fahrweise eine Mitschuld, doch Ursache für den Unfall sei die Sorgfaltspflichtverletzung von Horst R. gewesen. „Er hätte sich vor dem Aussteigen noch einmal überzeugen müssen, ob hinter ihm jemand kommt“, urteilte schließlich Richterin Rühl. Jedoch sei Horst R. – ohne Vorstrafen und ohne Punkte in Flensburg – kein Krimineller, betonte die Juristin. Der Verurteilte sagte, er nehme das Urteil an – und er würde „alles dafür tun, das Geschehene rückgängig zu machen.“ Den Eltern des Opfers sprach er sein Beileid aus. Nicht geklärt wurden im Amtsgericht mögliche Schadensersatzansprüche der Angehörigen des Opfers. HK
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