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Landeshauptstadt: Verwaltung veröffentlichte Beschluss nicht

Babelsberg - Einstimmig hat der Bauausschuss eine Teilung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Nowawes“ und den Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet „Webergasse“ in Babelsberg beschlossen. Dem ging jedoch ein Disput zwischen Verwaltung und Ausschuss voraus.

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Babelsberg - Einstimmig hat der Bauausschuss eine Teilung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Nowawes“ und den Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet „Webergasse“ in Babelsberg beschlossen. Dem ging jedoch ein Disput zwischen Verwaltung und Ausschuss voraus. Der Grund: Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits 1996 einen Bebauungsplan „Ortsmitte Nowawes“ beschlossen. Doch kurz nach dem Beschluss erkannte die Verwaltung deren Notwendigkeit nicht mehr an. Sie habe erkannt, dass eine Vermarktung von 50 Prozent Wohnen und 50 Prozent Gewerbe nicht mehr realistisch war, wie noch im Bebauungsplan festgelegt. Die Wohnnachfrage war größer. Daher hat die Verwaltung den Stadtverordnetenbeschluss nicht im Amtsblatt veröffentlich und so seine Gültigkeit verhindert, um ihn noch einmal bearbeiten zu können. Auf diesen Vorgang reagierten die Stadtverordneten kritisch. „Wenn sie nicht wollen, was wir beschlossen haben, veröffentlichen sie das einfach nicht“, so Harald Kümmel (SPD) irritiert. Christian Seidel (SPD) sieht dagegen nicht, dass etwas „politisch subversiv“ abgelaufen sei, weil der Beschluss, dessen Rechtsgültigkeit die Verwaltung verhinderte, auf einen Antrag der Verwaltung selbst zurück ging und nicht von den Stadtverordneten kam. Brigitte Oldenburg (Linkspartei.PDS) forderte dagegen ein durchsichtiges Verfahren. Die Stadtverordneten müssten die Entscheidungsgewalt behalten. gb

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