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Aus dem GERICHTSSAAL: Verwandtschaft in Uniform

Sammler militärischer Abbildungen geprellt

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Aus dem GERICHTSSAALSammler militärischer Abbildungen geprellt Der Staatsanwalt plädierte auf Geldstrafe, doch das Urteil des Gerichts fiel mit drei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 200 Euro „Schmerzensgeld“ an den von Clemens A.* (30) Geprellten deutlich schärfer aus. Doch der Potsdamer hatte sich die hohe Sanktion selbst zuzuschreiben. Die Vorsitzende hatte ihm im Vorfeld der Verhandlung einen Kompromiss angeboten: Clements A. sollte 160 Euro an den von ihm betrogenen Sammler zurückzahlen. Dieser sollte im Gegenzug das für ihn wertlose Fotoalbum zur Verhandlung mitbringen. (Was er auch tat.) Doch der Reihe nach: Clemens A. bot in einer Zeitung Abbildungen von Panzer- und Instandhaltungstechnik aus der Zeit des 2. Weltkriegs an. Mario B.* (41) interessierte sich dafür und trat mit dem arbeitslosen Lackierer in Verbindung. Er zahlte die geforderte Summe, bevor er die Ware erhielt. Als das Album im Februar dieses Jahres bei dem Sammler eintraf, enthielt es lediglich private Aufnahmen der Verwandtschaft von Clemens A. in Uniform. Mario B. fühlte sich betrogen und erstattete Anzeige. Clemens A. landete auf der Anklagebank, übrigens nicht zum ersten Mal. Sein Vorstrafenregister weist zehn Eintragungen auf, u. a. wegen räuberischer Erpressung, mehrfacher Körperverletzung, Diebstahls, Beleidigung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Gefangenenmeuterei. „Haben Sie das Geld dabei?“, fragte die Amtsrichterin. Clemens A. verneinte. Er habe erst einmal abwarten wollen, was bei der Verhandlung herauskomme, sei aber grundsätzlich bereit, die 160 Euro an Mario B. zu überweisen. Dass er den Mann übers Ohr gehauen habe, wollte er nicht recht einsehen. „Solche Fotos werden unter Sammlern in der Regel mit zwei bis drei Euro gehandelt“, versicherte der Angeklagte. „Herr B. wollte Technikabbildungen, keine Familienfotos, die für ihn ohne Wert sind“, stellte die Vorsitzende klar. „Ich glaubte zuerst, es handle sich um eine Verwechslung“, sagte Mario B. im Zeugenstand. „Inseriert waren eindeutig Technikbilder militärischen Inhalts.“ Er habe sich umgehend mit dem Angeklagten, der einen falschen Namen benutzte, in Verbindung gesetzt. „Daraufhin erklärte er mir per SMS, er habe lediglich Militärfotos angeboten, und um solche handle es sich auch.“ (*Namen geändert) Hoga

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