Aus dem GERICHTSSAAL: Verwarnung für reumütige Räuber
Staatsanwältin: Sie ritten in die Wohnung ihres Opfers ein und räumten die Wertsachen aus
Stand:
Aus heutiger Sicht sei die Tat völlig blödsinnig gewesen, erklärten Tom T.* (22) und Marius M.* (21) vor dem Jugendschöffengericht. Vor zwei Jahren tranken und kifften sie noch mehr oder weniger regelmäßig. Derart berauscht hätten sie in der Nacht des 4. Dezember 2005 beschlossen, einem Dealer, der ihrer Meinung nach auch Rauschgift an Minderjährige verkaufe, einen Denkzettel zu erteilen, so Augenoptikerlehrling Tom T. Gestern erhielt das reumütige Duo – ein dritter Täter blieb den Strafverfolgungsbehörden unbekannt – das Urteil für sein Tun. Das fiel, da beide Potsdamer ihr Leben inzwischen im Griff haben, sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Geschädigten bemühten und sich während der Verhandlung bei ihm entschuldigten, relativ mild aus. Tom T. und Marius M. wurden wegen Raubes verwarnt, müssen je 150 Euro an das Opfer zahlen. Der bislang unbescholtene Tom T. hat außerdem 100 Sozialstunden zu leisten. Marius M. – er fiel in der Vergangenheit wegen Bagatelldelikten auf - muss 150 Stunden unentgeltlich arbeiten.
„Tom rief mich an und sagte, er würde mir jetzt die fünf Euro vorbeibringen, die er mir noch schuldet“, so Maximilian M.* (23) im Zeugenstand. Nach anfänglichem Zögern habe er eingewilligt. Als es gegen 0.45 Uhr an seiner Wohnungstür im Zentrum-Ost klingelte, standen jedoch drei Personen davor, so der im Februar verurteilte Drogendealer. Die hätten in seinen Schränken nach Geld gesucht, dann seinen Computer, eine Digitalkamera, drei DVDs und eine Schreckschusspistole in ihre Taschen und Rucksäcke gepackt. „Als ich die Polizei rufen wollte, haben sie mir auch noch das Handy weggenommen. Sie haben gesagt, falls ich mit der Aktion nicht einverstanden sei, könnten sie auch anders“, berichtete Maximilan M. Aus Angst habe er sich still auf seine Couch gesetzt und gewartet, bis der Spuk vorbei sei. Danach habe er Anzeige bei der Polizei erstattet.
„Maximilian hätte die Sachen zurückbekommen, wenn wir sicher gewesen wären, dass er keine Drogengeschäfte mehr mit Minderjährigen macht“, beteuerte Tom T. „Wir haben keine Gewalt angewendet“, betonte Versicherungskaufmann Marius M.
„Die Angeklagten sind bei dem Geschädigten eingeritten und haben ihm die Bude leergeräumt“, brachte es die Staatsanwältin auf den Punkt. „Sie wollten die Sachen behalten.“ Die Verteidiger plädierten auf Diebstahl, sahen keine konkrete Androhung von Gewalt. „Dennoch war es eine nichtakzeptable Tat“, so Rechtsanwalt Volker Wiedersberg.
Die Angeklagten hätten sich den Zugang zur Wohnung ihres Opfers, die ein geschützter Raum sei, erschlichen, führte die Vorsitzende aus. Hätte Maximilian M. gewusst, dass da drei Mann vor der Tür stehen, hätte er gewiss nicht geöffnet. (*Namen geändert.) Hoga
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