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Aus dem GERICHTSSAAL: Verwechslung mit Folgen

Dreijähriges Kind erlitt einen Schock / Geldstrafen

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Aus dem GERICHTSSAALDreijähriges Kind erlitt einen Schock / Geldstrafen Die Angeklagten haben Glück, dass sie in Lohn und Brot stehen. Würden die zwei mehrfach Vorbestraften ihr altes Leben noch weiterführen, kämen sie nicht mehr mit einer Geldstrafe davon, so Amtsrichterin Kerstin Devriel in der Urteilsbegründung. Höchstwahrscheinlich wären sie sogar hinter Gittern gelandet – eine Erfahrung, die der Jüngere des Duos bereits machen musste. „Es tut uns leid, was passiert ist“, erklären Danny D.* (22) und Oliver O.* (24) mit gesenkten Köpfen. „Aber schuld war der Alkohol.“ Der ließ sie in der Nacht des 17. März vorigen Jahres so richtig aggressiv werden. Die beiden kamen von einer Feier am Schlaatz, als sie vermeintlich von einem auf seinem Balkon Stehenden angepöbelt wurden. Danny und Oliver beschlossen daraufhin, ihrem Kontrahenten einen Besuch abzustatten, um ihn zur Rede zu stellen. Allerdings verwechselten sie den Hauseingang, traten die falsche Wohnungstür ein. „Ich saß gerade in der Badewanne, als es an unserer Tür klingelte“, erzählt Bettina S. (27). „Mein Freund fragte, ob ich noch jemanden erwarte. Im selben Moment krachte und klirrte es auch schon.“ Noch heute habe ihr dreijähriges Kind, dass dadurch einen Schock erlitt, Angst bei Gewitter. Stets glaube es, die Vandalen kämen zurück, berichtet die Zeugin. Ihr Lebensgefährte schaute durch den Spion, kurz bevor die Tür zu Bruch ging. „Einer der Täter hatte eine Eisenstange dabei. Sie brüllten durch das ganze Haus: Du Schwein, wir kriegen dich“, erinnert er sich. Durch den Krach sei ein Nachbar aufmerksam geworden. „Als er rauskam, sind die Männer weggerannt.“ Den zu Hilfe gerufenen Polizisten gelang es allerdings, die Eindringlinge zu stellen. „Danny D. und Oliver O. haben – soweit sie sich noch erinnern können – ein Geständnis abgelegt.“ Dies sei auf alle Fälle strafmildernd zu werten, betont die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Abschlussplädoyer. Strafschärfend müsse allerdings zu Buche schlagen, dass beide Angeklagten erheblich, teilweise auch einschlägig, vorbelastet sind. Ihr Antrag: 90 Tagessätze zu je fünf Euro wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung für Danny D., 90 Tagessätze a zehn Euro für den besser verdienenden Oliver O. Das Urteil des Gerichts ergeht ebenso. (*Namen von der Redaktion geändert). Hoga

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