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Aus dem GERICHTSSAAL: Verwirrspiel um rote Kennzeichen

Gericht: Es riecht schon sehr nach Privatfahrten

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Karsten K. (38, Name geändert ) ist Gebrauchtwagenhändler. Fährt er von ihm aufgemöbelte Autos Probe, darf er sie mit einem roten Kennzeichen versehen. Selbiges gilt, werden die Gefährte an einen neuen Ort überführt. Polizisten der Wache Babelsberg glauben allerdings, Karsten K. nutzt die Kennzeichen, um Privattouren damit zu unternehmen. Der Kaufmann wurde von dem Polizeibeamten Thomas F. (25) mehrfach in einem BMW gesehen, der nicht so wirkte, als solle er demnächst verkauft werden. Trotzdem prangten an ihm die weißen Schilder mit den knallroten Zahlen.

Am Sonntag, dem 29. Januar 2006, habe er ihn dann angehalten. „Für mich lag der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs nahe. Wer unternimmt denn schon am Feiertag eine Probefahrt?“, fragt er. Doch genau das habe Karsten K. behauptet. Der Polizist glaubte ihm nicht und erstattete Anzeige. „Das Auto war total dreckig und ungepflegt. Im Innenraum lagen Kassetten und Zigaretten. Auf der Rückbank befand sich ein Kindersitz.“

„Haben Sie das Fahrtenbuch kontrolliert?“, fragt der Amtsrichter. „Da muss ja normalerweise jede Tour eingetragen werden.“ Der Polizeizeuge berichtet, Karsten K. habe es nicht dabei gehabt. Das Dokument später in der Werkstatt einzusehen, habe er leider versäumt.

Karsten K. auf der Anklagebank beteuert, an bewusstem Sonntag tatsächlich eine Probefahrt mit dem BMW gemacht zu haben. „Das ist ein alter Diesel, Baujahr 1987. An diesem Morgen sprang der Motor aus eigener Kraft nicht mehr an. Erst habe er in seiner Werkstatt daran gebaut, den Wagen dann auf einen Stellplatz in der Karl-Gruhl-Straße bringen wollen. „An dem Auto ist sowieso nur der Motor interessant. Ich wollte es für 350 Euro verkaufen. Da muss es nicht Wunder wie gepflegt sein“, begründet der Händler. Der Vorsitzende stutzt. „Was sollten dann der Kindersitz, die Zigaretten und die Kassetten im Wagen?“, fragt er. Der Verteidiger hält dagegen: „Die Einlassungen meines Mandanten sind bisher nicht widerlegt worden. Schließlich ist es bei Probefahrten nicht verboten, Zigaretten zu rauchen und Musik zu hören.“ Der Kindersitz – so der Angeklagte – stamme vom Vorbesitzer des BMW. „Meine Kinder sind inzwischen so groß wie ich. Die brauchen so ein Ding nicht mehr.“

„Für mich riecht das schon sehr nach Privatfahrten, zumal Sie des öfteren in eben diesem Auto mit eben diesem Überführungskennzeichen angetroffen wurden“, bekundet der Vorsitzende, spricht den Angeklagten allerdings nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ frei. Hoga

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