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Landeshauptstadt: Videos entlasten Zeugen

Urteil im G8-Prozess lässt weiter auf sich warten

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Der Prozess um eine vermeintliche Attacke auf zwei Polizisten bei der Protestdemo zum G8-Außenministertreffen in Potsdam wird immer mehr zur Geduldsprobe für alle Beteiligten – und könnte ein überraschendes Urteil bringen. Denn in dem Verfahren hatten zunächst zwei Polizeibeamte aus Berlin detailliert gegen den Angeklagten Alexander S. ausgesagt. Sie werfen dem zur Tatzeit 27-jährigen Berliner vor, aus einer unübersichtlichen Rangelei zwischen Demonstranten und Polizei heraus mit seinem rund 1,50 Meter langen Fahnenstock zweimal in Richtung Hals der beiden Beamten gestochen zu haben – wären sie nicht ausgewichen, hätte er sie verletzt. Zudem soll er per Tritt einen Polizeihelm beschädigt haben. Dem schon mehrmals vorbestraften Anhänger der linken Szene droht deswegen einen Verurteilung wegen schwerem Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Doch gibt es bis auf die Aussage der Polizisten bisher keine Beweise für die Tat an sich – obwohl zwei Videos der Polizei das Geschehen am 30. Mai 2007 dokumentieren. Verteidiger Alain Mundt stellte gestern in einem umfangreichen Beweisantrag aus seiner Sicht dar, dass mit Hilfe der beiden Filme „relativ lückenlos“ gezeigt werden könne, dass sein Mandant zu keiner Zeit mit seiner Fahnenstange zugestochen habe – weil selbst in den „ein, zwei“ Sekunden, in denen die Kamera andere Szenen im Blick habe, keine Zeit für die Tat bestanden habe. Notfalls wolle er dies mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens belegen. Gleichzeitig kritisierte der Verteidiger, dass die zuständige Potsdamer Staatsanwaltschaft die beiden Videos nicht in ihre Ermittlungen einbezogen habe.

Der gestrige Verhandlungstag schien Mundt in seiner Annahme zu bestätigen: Mehrmals wurden die Videos auch in Zeitlupe gezeigt – ohne dass die fragliche Tat zu sehen war. Der 23-jährige Polizist Thomas K. als einer der Belastungszeugen räumte ein, dass er schon kurz nach dem Einsatz das Video gesehen habe – und schon damals die Tat nicht entdecken konnte. Allerdings blieb er bei seiner Darstellung der Ereignisse. Nach fünfeinhalb Stunden endete die Verhandlung, fortgesetzt wird am Montag.HK

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