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Links und rechts der Langen Brücke: Viele Fragen zur Lennéstraße

Guido Berg ist erstaunt, dass die Bauverwaltung nach Battis I zum zweiten Mal durch einen externen Gutachter unter die Lupe genommen werden soll

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Das Bauprojekt Lennéstraße 44 wirft immer mehr Fragen auf. Warum erteilt die Bauverwaltung einem Fünfgeschosser am Welterbe von Sanssouci eine Baugenehmigung, die gegen alle Satzungen und Potsdamer Sitten verstößt? Warum wird die Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen den überdimensionierten Bau vom Amt der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz (SPD) mit einer derartigen Nichtachtung behandelt? Stadtplanungschef Andreas Goetzmann nannte die Stellungnahme aus dem Hause Dorgerlohs eine „Zuarbeit“ für die Untere Denkmalschutzbehörde. Dabei sind die Schlösser und Gärten die Ankerqualität Potsdams schlechthin, sie waren vor den Filmstudios und vor den Wissenschaften da. Warum also stellt ein Nein der Stiftung für ein Bauprojekt in Welterbe-Nähe eigentlich kein Veto dar? Ob die Stellungnahme der Stiftung „ausreichend und sachgerecht“ berücksichtigt wurde und ob die Baugenehmigung „zwingend zu erteilen war“, wird nun – vorbehaltlich eines noch ausstehenden Votums der Stadtverordnetenversammlung – durch einen externen Gutachter geprüft. Das regt zu der Überlegung an, ob der nach Prof. Ulrich Battis zweite externe Gutachter, der die Entscheidungsprozesse der Bauverwaltung unter die Lupe nehmen wird, nicht vielleicht schon einer mehr ist, als für den Ruf der Stadt Potsdam gut ist. Vielleicht wäre ein mit Vertretern aller Fraktionen besetzter Untersuchungsausschuss die bessere Wahl. Schließlich hat Battis I nicht vermeiden können, dass nun nach einstimmiger Ansicht des Bauausschusses Battis II notwendig wird. Der zweite Gutachter sollte sich auch den Fragen widmen, die gestern eine Lennéstraße-Anwohnerin mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Goetzmann aufwarf. Warum durfte der Bauausschuss das Thema Lennéstraße 44 über lange Strecken nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit der Journalisten behandeln? Ob dies rechtens war, bedarf einer Untersuchung.

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