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Landeshauptstadt: Vietnamese mit langen Fingern – Software für rund 400 Euro gestohlen

Detektiv beobachtete den Asylbewerber und stellte ihn/Geständnis nach anfänglicher Lügengeschichte/Geldstrafe von 50 Tagessätzen ausgesprochen

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Detektiv beobachtete den Asylbewerber und stellte ihn/Geständnis nach anfänglicher Lügengeschichte/Geldstrafe von 50 Tagessätzen ausgesprochen AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Ich schäme mich für das, was ich getan habe“, beteuert Tuan N. (23) vor Gericht. Der Vietnamese muss sich im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er am späten Nachmittag des 25. Oktober im Makromarkt des Bahnhofscenters Computersoftware im Gesamtwert von 389,99 Euro entwendet haben. Ganz so sei es nicht gewesen, meint der mit einer Deutschen verheiratete Asylbewerber. Eigentlich habe er drei CD ROMs kaufen wollen. Doch dann habe eine Menschentraube um die begehrten Artikel herumgestanden „Da nutzte ich die Gelegenheit und steckte sie ein.“ „Sie haben noch viel mehr geklaut“, entgegnet der als Zeuge geladene Hausdetektiv. Der Wachmann beobachtete auch, wie Tuan N. zwei PC-Karten für je 145 Euro aus ihrer Verpackung nahm, sie in die Hülle einer PC-Karte für 49 Euro steckte und diese dann an der Kasse bezahlen wollte. Der kindlich wirkende Angeklagte schüttelt heftig mit dem Kopf. „Das stimmt nicht. Die Verpackung der preiswerten PC-Karte war beschädigt. Ich habe lediglich nachgeschaut, ob die entsprechende Ware drin ist. Ich kaufe doch nicht die Katze im Sack.“ Die zwei teuren Karten müsse jemand vor ihm da hineingetan haben, um sie später zu holen, will der Vietnamese dem Gericht weis machen. Da habe er sich entschlossen, diesem Dieb zuvorzukommen. „Dabei hätte ich die Software gar nicht nutzen können. Mein Computer ist viel zu alt“, erklärt Tuan N. bedauernd. „Deshalb klaut man trotzdem nicht“, wirft der Vorsitzende ein. „Das ist in Vietnam nicht anders als in Deutschland. Im übrigen glaube er der Aussage des Detektivs, der detailliert und widerspruchsfrei schilderte, dass der Angeklagte bei seinem Tun fast generalstabsmäßig vorging. „Warum sollte er Sie zu Unrecht beschuldigen? Der Mann macht nur seine Arbeit.“ „Tut mir Leid“, erklärt Tuan N. zerknirscht. „Es war das erste und das letzte Mal, dass ich etwas gestohlen habe. Aber ich bekomme nur 175 Euro im Monat. Davon kann ich mir wirklich nichts Außerplanmäßiges kaufen.“ Auf Verständnis stößt er bei Staatsanwaltschaft und Gericht trotzdem nicht. Der gelernte Mechaniker wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt – eine Sanktion, die ihm weh tut. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gabriele Hohenstein

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