Landeshauptstadt: Virtuelle Anlieger für Straßenausbau Bauverwaltung trickst beim Bertiniweg erneut
Nauener Vorstadt - Nach der Genehmigung für ein Boardinghaus am Willen der Stadtverordneten vorbei greift die Bauverwaltung nun abermals in die juristische Trickkiste, um ein Bauvorhaben durchzusetzen. Es geht um die Sanierung des maroden Bertiniwegs.
Stand:
Nauener Vorstadt - Nach der Genehmigung für ein Boardinghaus am Willen der Stadtverordneten vorbei greift die Bauverwaltung nun abermals in die juristische Trickkiste, um ein Bauvorhaben durchzusetzen. Es geht um die Sanierung des maroden Bertiniwegs. Stadtplanerin Martina Woiwode verkündete am Dienstagabend im Bauausschuss die Ergebnisse der Anliegerbefragung: 45 gibt es an der Zahl – 17 sind gegen einen Ausbau der Straße, zwei haben sich nicht geäußert, 26 sind dafür. Eine einfache Rechnung, sollte man meinen. Allerdings gehören von den 26 Befürwortern 25 Grundstücke der Stadt. Darüber hinaus sind diese Anlieger bislang rein virtueller Natur – denn es gibt sie noch nicht. Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) erläuterte den Hintergrund: Es handele sich um 25 Flurstücke im Baugebiet am nördlichen Bertiniweg, die die Stadt derzeit verkaufe. Die Anliegerbeiträge würden in den Kaufvertrag „eingepreist“, so Klipp, „und sind durch den Käufer zu zahlen“.
Klipps Parteikollegin, die Stadtverordnete Saskia Hüneke, fasste die Verblüffung der Ausschussmitglieder zusammen: „Es bleibt also die Tatsache, dass von den 19 Anliegern, die dort jetzt wohnen, 17 dagegen sind.“ Klipp ließ durchblicken, dass das negative Votum auch etwas mit den juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und Anwohnern um die Sperrung der Bertinistraße für den Durchgangsverkehr zu tun haben könnte. Bekanntlich will die Stadt eine dauerhafte Sperrung durchsetzen, die Erschließung soll über die neu gebaute Fritz-von-der- Lancken-Straße erfolgen. Anwohner klagen gegen die Sperrung, weil sich für sie daraus längere Anfahrtswege ergeben. Durch den Verzicht auf den Ausbau des Bertiniwegs, warnte Klipp, sei der Konflikt um die Abkopplung von Bertinistraße und Bertiniweg allerdings „auch nicht zu heilen“.
Die Ausschussmitglieder nahmen am Dienstagabend die Pläne zur Kenntnis. Eine Einflussmöglichkeit ist den Stadtverordneten rein rechtlich genommen, denn sie müssen nur eine Entscheidung treffen, wenn die Mehrheit der Anlieger gegen einen Ausbau ist. Auch Nichtäußerungen von Anliegern werden als Zustimmung gewertet. Auch dies ist nach dem Gesetz zulässig. Allerdings hatte das Agieren der Bauverwaltung bei der Anliegerbeteiligung schon mehrmals für Verdruss im Bauausschuss gesorgt – zuletzt, als es um die Mangerstraße ging. Dort war eine Mehrheit für den Ausbau nur zustande gekommen, weil ein Großteil der Grundstücke der Stadt gehörten. Das hatten Ausschussmitglieder allerdings selbst herausgefunden. pee
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: