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DEBATTE UM SONNTAGSÖFFNUNG: Von der Duldung zur Verwarnung

Hintergrund für die Debatte um das Ladenöffnungsgesetz war das jähe Ende einer jahrelangen, stillschweigenden Duldung der Stadt Potsdam von Sonntagsöffnung im Holländischen Viertel. Obwohl die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage als auch das Warensortiment, welches darüber hinaus an Sonn- und Feiertagen angeboten werden darf, gesetzlich festgelegt ist, konnten alle Händler dort seit 1990 unbehelligt öffnen.

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Hintergrund für die Debatte um das Ladenöffnungsgesetz war das jähe Ende einer jahrelangen, stillschweigenden Duldung der Stadt Potsdam von Sonntagsöffnung im Holländischen Viertel. Obwohl die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage als auch das Warensortiment, welches darüber hinaus an Sonn- und Feiertagen angeboten werden darf, gesetzlich festgelegt ist, konnten alle Händler dort seit 1990 unbehelligt öffnen. Eine Klagedrohung hatte die Stadt Anfang des Jahres veranlasst, den Sonntagsverkauf zu unterbinden. Mehr als 40 Verwarnungen mit angedrohten Bußgeldern von je rund 5000 Euro gegen zuwiderhandelnde Gewerbetreibende waren die Folge. Laut Gesetz dürfen in Brandenburg derzeit „in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten“ – deren Liste ist mehrere Seiten lang – an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr „Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind“ sowie in der Region erzeugte Produkte verkauft werden. Händler, Tourismuswerber und die Industrie- und Handelskammer fordern eine Erweiterung des Sortiments nach Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns. Dort dürfen laut Bäderverordnung beispielsweise auch Kleidung, Schuhe und Geschenkartikel verkauft werden. mat

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