Aus dem GERICHTSSAAL: Vor den Augen der Polizei ...
... trotz Fahrverbots Gas gegeben/Geldstrafe
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Aus dem GERICHTSSAAL... trotz Fahrverbots Gas gegeben/Geldstrafe Weil Christopher P. (20, Name geändert) am 29. Dezember vorigen Jahres 34 Stundenkilometer zu schnell war, sollte er ein Bußgeld von 100 Euro zahlen und seinem Opel Kadett einen Monat Ruhe gönnen. Weisungsgemäß erschien der Gärtnerlehrling bei der Polizei, um seinen Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Zwar hätte Christopher auch mit dem Bus zur Wache fahren können, aber er nahm sein Auto. Als ihm die Ordnungshüter erklärten, das vierwöchige Fahrverbot gelte ab sofort, er müsse nunmehr öffentliche Verkehrsmittel nutzen , schien der Azubi seine Ohren auf Durchzug gestellt zu haben, stieg danach frohgemut in seinen Wagen. Allerdings hatte Christopher nicht mit den wachen Augen des Gesetzes gerechnet. Die Beamten konnten kaum glauben, was sie da sahen und nahmen die Verfolgung des Sünders auf. Jetzt musste sich der junge Mann wegen Fahrens ohne Erlaubnis vor Gericht verantworten. Verlegen grinsend sitzt er auf der Anklagebank – übrigens zum ersten Mal. Sein Vater hat im Zuschauersaal Platz genommen, gibt dem Filius seelische Rückendeckung. Er ist es auch, der sich nach der Trennung von seiner Frau um Christopher sorgt, ihm die Eigentumswohnung überließ, in der der Sohn mietfrei leben kann. „Als Sie sich zur Polizei begaben, wussten Sie doch schon, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen“, so Staatsanwältin Sigrid Komor. „Was bedeutet Ihrer Ansicht nach ein Fahrverbot?“ Christopher senkt den Blick, nuschelt: „Ich habe geglaubt, das fängt erst am nächsten Tag an. Außerdem wollte ich meinen Kadett nicht auf dem Parkplatz stehen lassen.“ Zu oft schon seien Autos dieses Typs gestohlen worden. „Und wenn es nicht das ganze Fahrzeug gewesen wäre, dann vielleicht das Radio“, mutmaßt der Gärtner in spé. Höchstens zwei Kilometer seien es bis nach Hause gewesen. „Ich dachte, die kurze Strecke kann ich noch zurücklegen. Ich habe wirklich nicht darüber nachgedacht, dass ich mich strafbar mache“, beteuert der Gesetzesbrecher. „Das war der größte Fehler meines Lebens.“ Obwohl sich Christopher vor dem Jugendrichter verantworten muss, wird er nach Erwachsenenstrafrecht sanktioniert. Er hat eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Name geändert.)
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