zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Vorgärten im Wettbewerb

Zwei Wettbewerbe in der Brandenburger Vorstadt wollen denkmalgerechte und liebevolle Vorgärten küren

Stand:

Zwei Wettbewerbe in der Brandenburger Vorstadt wollen denkmalgerechte und liebevolle Vorgärten küren Von Michael Kaczmarek Brandenburger Vorstadt. Einen Vorgartenwettbewerb für historische Gärten in der Brandenburger Vorstadt haben der Verein „Brandenburger Vorstadt“ und die Untere Denkmalschutzbehörde für dieses „Jahr der Parks und Gärten“ ausgelobt. Damit solle auch die Goldmedaille für den Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ näher rücken. Darüber informierte gestern Oberbürgermeister Jann Jakobs. Der Wettbewerb betrifft den Denkmalbereich der „Inneren Brandenburger Vorstadt“, eingegrenzt durch die Geschwister-Scholl-Straße, die Hans-Sachs- Straße, den Durchgang zur Lennéstraße, die Zimmerstraße, den Luisenplatz, die Zeppelinstraße bis zur Bahnunterführung und die Böschungskante der Bahntrasse bis zur Bahnunterführung der Straße Am Neuen Palais. Eine Fachjury wird im September nicht nur die auf die Fassade abgestimmte gärtnerische Gestaltung bewerten. Besonderen Wert wird auf den denkmalgerechten Umgang mit verschiedenen Vorgartenelementen gelegt. Dazu gehören Zaun und Sockel, Brunnen, Bänke, Ranken oder Festons (Blumen- und Früchtegehänge). Das Preisgeld für die gekrönten Vorgärten beträgt 2500 Euro. „Vorgärten sind ein Aushängeschild für unsere Stadt und das Bindeglied zwischen privatem und öffentlichem Raum“, erklärte gestern Felix Merk von der Unteren Denkmalschutzbehörde. Da der Vorgarten das Haus und die Straße „aufschmückt“, würden sich geschlossene Hecken ebenso ausschließen, wie das Aufstellen von Fahrradständern und Mülltonnen. „Interessenten sollten wissen, dass jeder, der ein Denkmal verändern möchte, vorher eine Erlaubnis von uns braucht“, sagte Merk. Wer denkmalgeschützte Instandsetzungsarbeiten durchführe, könne dies zudem von der Steuer absetzen. „Aber auch nur, wenn das von uns vorher genehmigt wurde“, so Merk. Einen entsprechenden Antrag gibt es in der Behörde. Um alle Vorgärten der Brandenburger Vorstadt einzubeziehen, ruft der Verein „Brandenburger Vorstadt“ zudem zu einem zweiten Vorgartenwettbewerb auf, in dem drei Kategorien bewertet werden: die liebevolle Pflege der Vorgärten, deren harmonische Abstimmung mit der Umgebung und die besonderen Fortschritte bei deren Instandsetzung. Anmeldeschluss hierfür ist der 31. März. Weitere Infos gibt es beim Verein unter Telefon (0331) 962454. Anmeldeschluss für den Vorgartenwettbewerb historischer Gärten ist der 30. April. Die Unterlagen gibt es in der Unteren Denkmalschutzbehörde bei Felix Merk, telefonisch erreichbar unter (0331) 2896116 oder im Internet unter www.potsdam.de.

Michael Kaczmarek

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })