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Landeshauptstadt: Vorschlag: Baurecht an Schwanenallee streichen

Umstrittene Pläne für die Stadtverordneten: Villa Schöningen, Griebnitzsee und Krongut-Parkplatz mit Semmelhaack-Siedlung

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Gleich drei Bebauungspläne zu in Potsdam äußerst umstrittenen Planungsgebieten wird die Verwaltung den Stadtverordneten am 3. Mai vorlegen: Die B-Pläne zur Ufergestaltung am Griebnitzsee, zum Bau eines Parkplatzes für das Krongut Bornstedt zwischen Ribbeckstraße / Blumenstraße gekoppelt mit einer Semmelhaack-Eigenheimsiedlung und zur Gestaltung der Nachbargrundstücke der Villa Schöningen an der Schwanenallee Ecke Berliner Straße. Gestern stellten Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) und Stadtplanungschef Andreas Goetzmann die drei Bebauungspläne vor Journalisten vor.

Der B-Plan „Schwanenallee / Berliner Straße“ spiegelt laut Goetzmann die „kontroverse Debatte“ um die Umfeldbebauung der Villa Schöningen wieder. Der Berliner Architekt Bernd Faskel will das Villen-Areal im Auftrag von Eigentümer Dieter Graalfs sowie der Firma Lear mit fünf Kavaliershäusern bebauen. Im Gegenzug soll das verwahrloste, denkmalgeschützte Gebäude teilsaniert werden. Dagegen hatte sich vor allem der Verein „Berliner Vorstadt“ ausgesprochen, da es sich bei dem Umfeld der von Persius errichteten Villa früher um einen historisch wertvollen Garten gehandelt habe. Der B-Plan-Entwurf schlägt nun zwei Varianten vor und legt die Entscheidung somit „in die Hände der Politik“, so die Beigeordnete. Variante A bestätigt die Pläne des Investors. Variante B gewährt ihm dagegen lediglich ohnehin vorhandenes Baurecht an der Berliner Straße und beseitigt Baurecht an der Schwanenallee. Gebäude dort hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten abgelehnt. Variante B würde Goetzmann zufolge zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit dem Eigentümer führen. Eine baldige Sanierung der Villa wäre unwahrscheinlich.

Der B-Plan „Griebnitzsee“ sieht einen öffentlichen Uferweg vor, auf dem sich zur Seeseite eine öffentliche Grünfläche erstreckt, was nach Verwaltungsangaben die öffentliche Zugänglichkeit des Ufers auf Dauer sichern soll. Die landseitigen Flächen, die den Übergang zu den Gärten der Häuser an der Karl-Marx-Straße, Virchowstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße und Stubenrauchstraße darstellen, sind demgegenüber als „private Grünflächen“ vorgesehen, die in die Gärten integriert werden. Ausnahme ist die Stubenrauchstraße 26, wo die Land- wie die Seeseite des Uferweges in privater Hand bleibt, da es sich Goetzmann zufolge um eine historischen und gut dokumentierten Garten mit Teichanlage handelt. In der Virchowstraße greift der B-Plan-Entwurf das Konzept der dortigen Anliegergemeinschaft auf, den Uferweg näher an das Ufer zu verlegen. Ziel ist laut Verwaltung eine bessere Annäherung an die Geländeprofile vor dem Bau der Grenzmauer. An der Virchowstraße 23 sei die Wegverlegung bereits fertig, an der Virchowstraße 19 / 21 gegenwärtig in Arbeit.

Mit Bezug auf die historische Situation und laut Baubeigeordnete unter Berücksichtigung der Wünsche der Griebnitzsee-Anlieger sieht der Entwurf Bootshäuser in einer Größe von sieben mal zwölf Metern und einen Meter breite Stege jeweils in einem Abstand von 80 bis 90 Meter vor.Weiterhin stellt der Entwurf einen Alternativvorschlag der Anwohner der „niedrigen 20er Hausnummern“ der Karl-Marx-Straße den Stadtverordneten zur Diskussion, wonach die Flächen seeseitig des Weges in privater Nutzung verbleiben sollen. Die Verwaltung empfiehlt diesen Vorschlag nicht.

Im Zuge des B-Planes „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ plant die Stadt nach Angaben der Baubeigeordneten den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Wohnbauunternehmen Theodor Semmelhaack. Dieser verpflichtet sich zum Bau eines Parkplatzes für Busse und Pkw, die das Krongut anfahren. Zudem muss er drei Kossetenhäuser sanieren, die künftig den Eingangsbereich des Parkplatzes markieren und die durch Kunsthandwerk und Gastronomie genutzt werden sollen. Im Gegenzug darf Semmelhaack im historischen Dorf Bornstedt eine Haussiedlung mit 90 Wohneinheiten errichten. Laut von Kuick-Frenz wurde die „rote Linie des Weltkulturerbes eingehalten“, innerhalb derer es zwar den Parkplatz, aber keine Wohnbebauung geben werde. Zudem werde der Vertrag absichern, dass es keine Reihung gleichartiger Häuser geben werde. Da „man auch von der anderen Seite vom Pferd fallen kann“, so Stadtplanungschef Goetzmann, soll die Bebauung aber auch nicht „zu kunterbunt“ werden. Er sowie die Beigeordnete bezweifeln, dass es einem Investor gelungen wäre, den Parkplatz wirtschaftlich zu betreiben, ohne als Gegenwert eine Wohnsiedlung vermarkten zu können. Die Flächen seien nicht im Besitz der Stadt und als „Bauerwartungsland“ zu teuer, um deren Erwerb durch Parkgebühren wieder einzuspielen.

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