Landeshauptstadt: Vorschlagslisten zur Schöffenwahl
Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Landeshauptstadt Potsdam hat am 2. Juni dieses Jahres eine Vorschlagsliste für die Wahl der neuen Schöffen und Jugendgerichtsschöffen erstellt.
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Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Landeshauptstadt Potsdam hat am 2. Juni dieses Jahres eine Vorschlagsliste für die Wahl der neuen Schöffen und Jugendgerichtsschöffen erstellt. Alle vier Jahre stellt die StVV Listen zur Schöffenwahl des Erwachsenenstrafrechts auf. Die Jugendgerichtsschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt erstellt. Der aus dem Amtsgericht und dem Landgericht der Stadt Potsdam gebildete Richterwahlausschuss wählt die erforderlichen Schöffinen und Schöffen sowie Hilfsschöffen. Vom 21. bis 27. Juni liegen die Vorschlagslisten an folgenden Orten aus: Stadtverwaltung Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Bürgerservice-Information, nur zu den Öffnungszeiten; Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen am Stadthaus, rechts neben dem Haupteingang in der Friedrich-Ebert-Straße; Stadt- und Landesbibliothek, Am Kanal 47, Information/Anmeldung, nur zu den Geschäftszeiten. Die Vorschlagsliste für die Schöffinen und Schöffen der Jugendgerichtsbarkeit liegt vom 21. bis 27. Juni im Büro des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Bürocontainer I, Zimmer 322 zur Ansicht aus. reb
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