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WER ZAHLT WAS?: Vorteil, Gewinn und Hebesatz

Die Formel zur Berechnung der Abgabenhöhe eines Unternehmens ist kompliziert. Zugrunde liegt der jeweilige Jahresumsatz.

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Die Formel zur Berechnung der Abgabenhöhe eines Unternehmens ist kompliziert. Zugrunde liegt der jeweilige Jahresumsatz. Je nach Branche und Lage wurden bestimmte Vorteilssätze festgelegt, das heißt jener Anteil am Gesamtumsatz, der durch den Tourismus erwirtschaftet wird. Besonders in der Hotellerie, der Gastronomie, bei Freizeitdienstleistern und im Einzelhandel sind diese Vorteilssätze sehr hoch angesetzt und können zwischen 50 und – etwa bei Fremdenführern – sogar 100 Prozent betragen. Als weiterer Faktor für die Berchnungsformel gilt der Gewinnsatz. Er wird vom Bundesfinanzministerium branchenbezogen festgelegt und prognostiziert den möglichen Gewinn, den ein Unternehmen aus dem Tourismus erzielen kann. Ob er tatsächlich erwirtschaftet wird, ist nach Angaben von Rechtsanwalt Richard Elmenhorst, der die Satzung erarbeitet hat, für die Erhebung einer Tourismusabgabe unerheblich. Die Berechnung der Abgabesumme schließlich ergibt sich aus den genannten Faktoren, multipliziert mit einem für alle einheitlichen Hebesatz, den die Stadtverwaltung auf 4,8 Prozent festgesetzt hat. In der touristisch relevantesten Zone eins würde ein Hotel bei einem Jahresumsatz von 100 000 Euro pro Jahr 168 Euro an Tourismusabgabe zahlen müssen, bei einem Umsatz von einer Million Euro wären es 1680 Euro. Ein Restaurantbetreiber müsste bei gleichen Umsätzen 270 bzw. 2700 Euro zahlen, eine Bäckerei 168 bzw. 1600 Euro. Für einen Friseur beliefe sich die Summe bei einem Jahresumsatz von 100 000 Euro auf 31,20 Euro pro Jahr.

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