Landeshauptstadt: Vorwurf der Bereicherung
Per Sammelklage fordern Eltern Vespergeld zurück
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Drei Elternpaare wollen nun auf dem Gerichtswege das in der Kita „Sonnenblume“ ihrer Ansicht nach zu unrecht erhobene Vespergeld vom Träger, dem Diakonischen Werk Potsdam, zurückfordern. Die von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps vorbereitete Sammelklage wirft dem Diakonischen Werk Bereicherung vor. Seit mindestens einem Jahr verlangt das Diakonische Werk neben dem Essengeld (40 Euro) für eine warme Mittagsmahlzeit noch zusätzlich pro Kind zwischen 5 und 5,50 Euro Vespergeld (PNN berichteten). In den vorliegenden Fällen ergäben sich daraus Rückforderungen zwischen 105 und 300 Euro, erklärte der Rechtsanwalt. Bei seinen Vorbereitungen, an denen sich 16 Eltern beteiligten, habe er festgestellt, dass zurzeit drei verschiedene Betreuungsverträge in der Kita „Sonnenblume“ Gültigkeit hätten, so Purps. Somit befasse sich das Musterverfahren auch mit drei Fallgruppen. Es gäbe erstens Verträge ohne Bezifferung des Essensgeldes; zweitens mit Angabe eines niedrigeren Betrags, die dann später durch eine einseitige Verfügung der Diakonie ergänzt worden seien und drittens Verträge mit Höchstbetrag. Letztere hätten bei einer Klage allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. Für die anderen beiden Gruppen aber stünden die Chancen nicht schlecht, so Purps, der die Sammelklage jetzt beim Potsdamer Amtsgericht einreichen will. Ein positives Urteil im Sinne seiner Mandantschaft habe Signalwirkung, hofft Purps. Dann zahle das Diakonische Werk vielleicht gleich die Überschussbeträge an die anderen Eltern, bevor sie den Klageweg beschreiten müssten. NIK
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