Landeshauptstadt: Votum für rechtswidrige Reinigung
Alle Appelle und Drohungen der Stadtspitze um Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) halfen nichts: Das Stadtparlament ließ sich am Mittwoch nicht davon abbringen, eine Straßenreinigungssatzung zu beschließen, die weiterhin die „Reinigungsklasse 2“ vorsieht. Damit ist die ausschließliche Maschinenreinigung gemeint – die für die Anlieger wesentlich günstiger ist als die Mischreinigung, bei der ein Besentrupp der Reinigungsmaschine vorangeschickt wird.
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Alle Appelle und Drohungen der Stadtspitze um Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) halfen nichts: Das Stadtparlament ließ sich am Mittwoch nicht davon abbringen, eine Straßenreinigungssatzung zu beschließen, die weiterhin die „Reinigungsklasse 2“ vorsieht. Damit ist die ausschließliche Maschinenreinigung gemeint – die für die Anlieger wesentlich günstiger ist als die Mischreinigung, bei der ein Besentrupp der Reinigungsmaschine vorangeschickt wird. In Fachausschüssen und Gremien war wochenlang um die „Klasse 2“ gestritten worden – ohne Einigung. Die Verwaltung behauptet, die Maschinenreinigung sei rechtswidrig; eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht stützt diese Position. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), der auch seine eigene Fraktion in der Frage nicht geschlossen hinter sich wusste, kündigte an, eine Beanstandung des Stadtverordnetenbeschlusses zu prüfen. Müsse er den Beschluss kassieren, weil er nicht rechtskonform sei, gebe es für 2012 keine neue Satzung, warnte Jakobs. Dann würden der Stadt Einnahmen fehlen. Zuvor war Jakobs mit einem Antrag auf namentliche Abstimmung gescheitert.
Turbulent ging es auch zu, als der Grünen-Stadtverordnete Andreas Menzel forderte, dass gesondert über den Antrag des Stadtverordneten Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) abgestimmt werden solle, im Zuge der neuen Straßenreinigungssatzung auch die Virchowstraße am Griebnitzsee in den Winterdienst aufzunehmen. Bekanntlich wohnt Kirsch in der Virchowstraße. Menzel vertrat die Position, Kirsch sei befangen und dürfe den Antrag nicht stellen; zudem verursache der Winterdienst in der Virchowstraße „immense Kosten“, weil die Nachbarstraßen nicht geräumt würden. Kirsch konterte, er habe das Rechnungsprüfungsamt befragt, das seinen Antrag als zulässig gewertet habe. Letztlich stimmte eine Mehrheit für den Winterdienst in der Virchowstraße. SCH
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