Landeshauptstadt: Votum gegen Zaunverbot unwirksam Umzäunte Spielplätze laut Ministerium rechtens
Die Frage war lange umstritten: Müssen die Spielplätze an Wohnanlagen privater Bauherren generell öffentlich zugänglich sein oder können sie auch umzäunt werden? Die SPD hatte im Januar per Beschluss durchgesetzt, dass sie öffentlich sein müssen.
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Die Frage war lange umstritten: Müssen die Spielplätze an Wohnanlagen privater Bauherren generell öffentlich zugänglich sein oder können sie auch umzäunt werden? Die SPD hatte im Januar per Beschluss durchgesetzt, dass sie öffentlich sein müssen. Danach hatte der sozialdemokratische Oberbürgermeister Jann Jakobs diesen Vorstoß als rechtswidrig abgewiesen – nun bekommt er dafür Rückendeckung von der Kommunalaufsicht im Landesinnenministerium.
In einem den PNN vorliegenden Schreiben der Behörde heißt es, der Beschluss greife erkennbar in den vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz des Eigentums ein. Der Eingriff wäre nur gerechtfertigt, wenn er von der brandenburgischen Bauordnung gedeckt wäre – diese aber biete „keine Grundlage, die öffentliche Zugänglichkeit einer privaten Einrichtung anzuordnen" – gemeint sind die Spielplätze privater Bauherren. Daher sei der Beschluss rechtswidrig, so die Behörde.
Hintergrund ist wie berichtet ein Streit um einen weitgehend verwaisten, eingezäunten Spielplatz im neuen Wohngebiet Ruinenbergkaserne im Bornstedter Feld. Diesen dürfen nach Lärmbeschwerden von Nachbarn nur noch die wenigen Kinder aus den angrenzenden Häusern des Investors Theodor Semmelhaack nutzen – andere Kinder aus dem Viertel müssen dagegen draußen bleiben. Das hatte zu erheblichen Konflikten in der Nachbarschaft geführt, der Fall machte im vergangenen Jahr auch bundesweit Schlagzeilen. Besonders SPD-Fraktionsvize Pete Heuer hatte sich für die nun verworfene Änderung der Spielplatzsatzung engagiert. Im Hauptausschuss am Mittwochabend sagte er lediglich, er werde die Ausführungen der Kommunalaufsicht prüfen – und das Einlegen eines Widerspruchs. Im Januar hatte Heuer gesagt, notfalls werde er sich an die Landesregierung wegen – um die Bauordnung so zu präzisieren, dass das Potsdamer Schlupfloch geschlossen wird. Sonst sei angesichts des Beispiels Ruinenbergkaserne ein Präzedenzfall in der wachsenden Stadt zu befürchten. Die Potsdamer Spielplatzordnung sieht zwar vor, dass Investoren, die Gebäude mit mehr als vier Wohnungen errichten, auch für einen Spielplatz auf dem Grundstück sorgen und diesen instand halten müssen – machte aber keine Vorgaben über die Öffentlichkeit dieser Spielflächen. HK
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