Aus dem GERICHTSSAAL: Wachschutz mit langen Fingern
Ungehemmter Konsum kostete Jens J. den Job
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Eigentlich sollte Jens J. (Name von der Redaktion geändert) ein wachsames Auge auf die Waren des Real-Kaufhauses im Sterncenter haben. Statt dessen checkte der korpulente Mann, der noch bei seiner Mama wohnt, was sich gut in seinem eigenen Zimmer machen würde. Und es war ja auch so einfach. Niemand kam auf die Idee, dass Jens J. mit privat motivierten Adleraugen durch die Gänge des Konsumtempels schlich, wenn er vermeintlich seiner ganz normalen Sicherungsarbeit nachging. Waren die Kunden dann aus dem Haus, schlug das Schwergewicht ungehemmt zu. Zwischen Dezember 2004 und März 2005 steckte der Security-Mitarbeiter laut Anklage u. a. zwei Navigationsgeräte, einen digitalen Satelliten-Receiver, 15 DVDs, einen Computer samt Zubehör, DVD-Rohlinge und Filme in seine Tasche, ohne die Waren an der Kasse zu bezahlen. Gesamtwert des Diebesguts: rund 750 Euro. Als der Arbeitgeber dem Vollbärtigen auf die Schliche kam, wurde der 27-Jährige vor die Alternative gestellt, entweder selbst zu kündigen oder fristlos entlassen zu werden. Jens J. entschied sich für ersteres.
„Es tut mir auf jeden Fall wahnsinnig leid“, bekundete der wegen Diebstahls in acht Fällen Angeklagte zerknirscht vor dem Amtsgericht. „Ich habe die Taten aus Dummheit begangen und nicht an die Konsequenzen gedacht.“ Als Jens J. am 5. März dieses Jahres vom Hausdetektiv auf frischer Tat beim Diebstahl des Computers erwischt wurde, machte er gleich reinen Tisch und ersparte den Ermittlungsorganen umfangreiche Recherchen. „Ich habe alle Sachen vollständig an die Polizei herausgegeben. Real ist also kein Schaden entstanden“, nuschelte der Mann, der wie der sprichwörtliche arme Sünder auf der Anklagebank hockte.
„Sie haben Ihre Vertrauensstellung gröblichst missbraucht“, fauchte der Staatsanwalt. „Ein solches Verhalten kann einen ganzen Berufszweig in Misskredit bringen.“ Deshalb müsse es bei der Strafzumessung auch um „generalpräventive Gründe“ gehen. „Es darf sich in der Branche nicht herumsprechen, dass es so einfach ist, lange Finger zu machen.“ Jens J. solle eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten erhalten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Zudem solle er eine Geldbuße von 500 Euro zahlen.
Der Verteidiger mühte sich redlich, die Verdienste seines Mandanten ins rechte Licht zu rücken. „Der Angeklagte arbeitet seit elf Jahren in der Objektüberwachung. Er hat sich bis zu diesem Zwischenfall nichts zuschulden kommen lassen. Zudem hat er aktiv an der Aufdeckung der Straftaten mitgewirkt und den Schaden ausgeglichen.“ Eine Geldstrafe sei daher noch angemessen. Das sah das Gericht ebenso und verurteilte den Dieb zu 90 Tagesätzen zu je 15 Euro. Hoga
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