Landeshauptstadt: Wahl von Schubert war rechtens Aufsichtsamt: Mehrere Wahlgänge möglich
Die denkbar knappe Wahl des Potsdamer SPD-Chefs Mike Schubert zum neuen Sozialdezernenten ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgelaufen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag auf PNN-Anfrage – die dort ansässige Kommunalaufsicht hatte den Wahlkrimi vor eineinhalb Wochen geprüft.
Stand:
Die denkbar knappe Wahl des Potsdamer SPD-Chefs Mike Schubert zum neuen Sozialdezernenten ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgelaufen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag auf PNN-Anfrage – die dort ansässige Kommunalaufsicht hatte den Wahlkrimi vor eineinhalb Wochen geprüft. Mit rechtlichen Bedenken an die Behörde gewandt hatte sich Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg.
Schubert war von den Stadtverordneten bei ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch erst im dritten Wahlgang und mit nur einer Stimme Mehrheit zum neuen Dezernenten gewählt worden. In der geheimen Abstimmung hatten im ersten Wahlgang noch 31 der 55 Anwesenden gegen ihn gestimmt – also eine absolute Mehrheit. Doch bei dem speziellen Wahlverfahren für einen Beigeordneten bestehe laut Kommunalverfassung keine Beschränkung auf die Anzahl der Wahlgänge, stellte der Ministeriumssprecher klar – auch wenn die Nein-Stimmen zunächst überwiegen. Das Wahlverfahren sei damit erst beendet, wenn eben das Votum für den Bewerber ausfällt oder der zuständige Oberbürgermeister seinen Wahlvorschlag zurückzieht.
Ebenso wurde vom Ministerium bestätigt, dass die Vorgängerregelung der Kommunalverfassung für die Wahl des Beigeordneten nur zwei Wahlgänge vorgesehen hat. Dies sei aber bei der Novellierung des Regelwerks 2007 eben dahingehend geändert worden, dass weitere Wahlgänge stattfinden können – bis die Wahl erfolgt ist oder abgebrochen wird. Für die Detailarbeit der Novellierung war damals vor allem der Innenausschuss des Landtags verantwortlich. Daran erinnerte gegenüber den PNN auch SPD-Fraktionsvize Pete Heuer – und bemerkte süffisant: „Es ist natürlich jedermanns gutes Recht, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Aber keiner steht in Sachen Kommunalverfassung besser im Stoff als Herr Scharfenberg, der sie selber als Vorsitzender des Innenausschusses mit verfasst und mit verabschiedet hat.“ Bereits während der Wahl hatte auch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Birgit Müller – auch Linke –, das Vorgehen für rechtlich einwandfrei erklärt und auf die Kommunalverfassung verwiesen.HK
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: