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Landeshauptstadt: Wann ist ein Auto nicht mehr „fabrikneu“?

Ein als neu verkauftes Kraftfahrzeug ist dann nicht mehr als „fabrikneu“ anzusehen, wenn bereits ein Modellwechsel stattgefunden hat. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.

Stand:

Ein als neu verkauftes Kraftfahrzeug ist dann nicht mehr als „fabrikneu“ anzusehen, wenn bereits ein Modellwechsel stattgefunden hat. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Juli 2003 (AZ: VIII ZR 243/02) wie die Deutsche Anwaltauskunft mitgeteilt hat. In dem Fall ging es um den Kauf eines PKW mit der Typenbezeichnung 523i der 5er Reihe der Marke BMW. Kurz zuvor hat der Hersteller in dieser Reihe eine sogenannte „Modellpflege“ vorgenommen, die unter anderem zur Folge hatte, dass das von der Klägerin erworbene Fahrzeug nicht mehr hergestellt wurde. Eine Produktionsumstellung hatte noch nicht stattgefunden. Der Käufer wollte den Kaufvertrag nun rückgängig machen. Nach Ansicht der Richter ist es unerheblich, dass die Produktionslinie noch nicht umgestellt ist. Entscheidend sei, dass der Hersteller einen Modellwechsel vorgenommen habe. Das Oberlandesgericht Köln hatte als Vorinstanz die Klage abgewiesen da es gemeint hatte, „fabrikneu“ seien Fahrzeuge solange, bis eine Produktionsumstellung und Auslieferung des Nachfolgemodells stattgefunden habe. Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, aufgehoben und die Sache zur Feststellung des Datums des Abschlusses des Kaufvertrages sowie des genauen Zeitpunktes der Produktionseinstellung des früheren Modells der 5er Reihe zurück verwiesen. DAV

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