JUGENDSTRAFRECHT: Wann Knast droht
Weil im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe, habe der deutsche Gesetzgeber bewusst den im Strafgesetzbuch festgelegten Strafrahmen aufgehoben, sagt Jochen Goerdeler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe. Somit lege jeder Jugendrichter im Einzelfall selbst fest, welche die angemessene Sanktion für den heranwachsenden Delinquenten ist.
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Weil im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe, habe der deutsche Gesetzgeber bewusst den im Strafgesetzbuch festgelegten Strafrahmen aufgehoben, sagt Jochen Goerdeler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe. Somit lege jeder Jugendrichter im Einzelfall selbst fest, welche die angemessene Sanktion für den heranwachsenden Delinquenten ist. Dabei werde immer auch das Umfeld des jungen Menschen mit einbezogen, bestätigt Doris Grützmann, Jugendrichterin am Potsdamer Amtsgericht. Sie könne aber sagen, dass ein jugendlicher Ladendieb im Allgemeinen gemeinnützige Arbeit auferlegt bekomme. Im Falle eines Graffiti-Sprayers, der ein Privathaus besprüht hatte, seien die Eigentümer mit der Schadensbeseitigung einverstanden gewesen. Er habe also die Wand schrubben und sich bei den Hausbesitzern entschuldigen müssen. Gerade bei Sachbeschädigung oder auch leichter Körperverletzung, so die Richterin,setze sie auf den Täter-Opfer-Ausgleich. Entschuldigung und Sozialstunden seien gute Mittel zur Auseinandersetzung mit der Tat. Bei Wiederholungstaten verurteile sie Jugendliche auch einmal zu einer Arreststrafe. Der Arrest könne bis zu vier Wochen dauern und werde in Königs Wusterhausen vollstreckt. Die höchste Strafe, die die Jugendrichterin jemals verhängte, waren 5 Jahre Jugendstrafe. Allerdings sei der Täter bereits vorbelastet gewesen und hätte dann in der Bewährungszeit eine schwere Körperverletzung begangen. NIK
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