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Landeshauptstadt: Warmwasser muss selbst gezahlt werden Hartz IV: Konfusion um Unterkunftskosten

Hartz IV-Empfänger in Potsdam bekommen weniger Geld für ihre Mietzahlungen. Grund ist ein umständliches Verfahren zur Zahlung der Kosten für Warmwasser.

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Hartz IV-Empfänger in Potsdam bekommen weniger Geld für ihre Mietzahlungen. Grund ist ein umständliches Verfahren zur Zahlung der Kosten für Warmwasser. Die Summe, die hierfür fällig ist – nach statistischen Berechnungen 7,94 Euro für die erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger und 3,10 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft – wird von der „Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung der Arbeitslosen“ (Paga) direkt an den Vermieter überwiesen. Dadurch werde sie dem Hilfeempfänger auf seinem Bescheid nun von den Kosten für die Unterkunft abgezogen, teilte die Paga auf Anfrage der PDS-Fraktion mit. Dies sei anfangs nicht geschehen – auf eine Rückforderung der dadurch zu viel ausgezahlten Gelder werde aber auf Grund des „Vertrauensschutzes“ verzichtet. Nunmehr müssten die Hartz IV-Empfänger das Warmwasser allerdings aus ihrer so genannten Regelleistung bezahlen – denn eine Kürzung dieser Grundsumme um den Anteil für das Warmwasser sei „systemtechnisch“ nicht möglich. Dass der Abzug bei der Unterkunfts-Summe den Hartz IV-Empfängern bisher in ihren Bescheiden nicht erklärt worden sei, führt die Paga darauf zurück, dass besonders die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sich bisher bei der Eingabe der Daten nicht hinreichend an eine Arbeitsanweisung gehalten hätten. Zudem seien die ersten Hartz IV-Bescheide direkt in Nürnberg erstellt worden. Nunmehr werde die verringerte Summe in jedem Arbeitslosengeld II-Bescheid erklärt. Ein Widerspruch gegen das Verfahren hat nach Angaben der Paga keine Chancen - er sei zwar zulässig, aber unbegründet. SCH

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