Aus dem GERICHTSSAAL: Warten auf den Laptop Betrugsverdacht löste sich in Luft auf / Freispruch
Es gab manchen Ärger, aber ein Schaden ist dem Laptop-Ersteigerer Benjamin B. nicht entstanden.
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Es gab manchen Ärger, aber ein Schaden ist dem Laptop-Ersteigerer Benjamin B. nicht entstanden. Im Gerichtssaal zückte der Angeklagte Robert R.* (32) plötzlich seine Geldbörse, überreichte dem Studenten die ihm zustehenden 250 Euro. Den Betrugsverdacht war der gelernte Straßenbauer damit erst einmal nicht los. Und auch seine mitangeklagte Ehefrau war noch nicht aus dem Schneider. Mit der Begleichung der Schulden wurden nämlich nur die zivilrechtlichen Ansprüche von Benjamin B. abgegolten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem arbeitslosen Paar vor, am 18. August vorigen Jahres über das Internetauktionshaus Ebay einen Laptop versteigert zu haben. Den Zuschlag erhielt Benjamin B. Obwohl dieser den geforderten Preis von 248 Euro umgehend auf das Konto der Angeklagten überwies, sollen sie das Gerät nicht an ihn ausgeliefert haben. Dies – so die Anklage – sei von vornherein geplant gewesen.
„Meine Frau hat mit der Sache nichts zu tun“, beteuerte Robert R. „Der Account ist zwar auf ihren Namen angemeldet. Aber ich habe ihn für die Auktion genutzt. Ich hatte wirklich die Absicht, den Laptop zu versenden.“ Doch der Student habe ihn per E-Mail gebeten, die Ware so lange zu behalten, bis er seinen Spanienaufenthalt beendet hätte. „Leider meldete er sich dann überhaupt nicht mehr. Schließlich gerieten wir in Geldnot. Da habe ich das Gerät noch einmal verkauft, und zwar für 100 Euro an einen Bekannten“, gestand der Angeklagte freimütig. Seine Ehefrau habe dann das von Benjamin B. überwiesene Geld von dem gemeinsamen Konto abgehoben. „Unser kleiner Sohn lebt in einer Pflegefamilie. Er wurde uns – wie wir finden – zu Unrecht entzogen. Wir möchten ihn gern wiederhaben. Deshalb brauchten wir ganz dringend einen guten Anwalt“, begründete der Angeklagte den Verwendungszweck des Studenten-Geldes. Auch die 100 Euro, die der Bekannte zahlte, habe der Jurist erhalten.
Im Zeugenstand trieb Benjamin B. (30) aus Hannover Amtsrichterin Waltraud Heep dann fast zur Verzweiflung. An getroffene Absprachen konnte er sich kaum noch erinnern. „Irgendwann“ habe er den Computer allerdings haben wollen, dies dem Angeklagten mitgeteilt. Da der sich nicht rührte, habe er Anzeige bei der Polizei erstattet, erzählte er.
„Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt des Laptop-Verkaufs bereit gewesen, diesen auch auszuliefern“, konstatierte die Vorsitzende nach Abschluss der Beweisaufnahme. Ein Betrugsvorsatz sei ihm somit nicht nachzuweisen. Er und seine Ehefrau seien daher freizusprechen. „Sein Handeln war allerdings moralisch verwerflich“, rügte die Staatsanwältin. (*Namen geändert.) Hoga
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