ATLAS: Was die Stadt darf
Haben wir nicht, können wir nicht, dürfen wir nicht. Mit Faktenaussagen wie diesen über die angeblich objektive Unabänderlichkeit einer Situation hat die Potsdamer Stadtverwaltung schon häufig Abstimmungen der Stadtverordneten maßgeblich beeinflusst.
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Haben wir nicht, können wir nicht, dürfen wir nicht. Mit Faktenaussagen wie diesen über die angeblich objektive Unabänderlichkeit einer Situation hat die Potsdamer Stadtverwaltung schon häufig Abstimmungen der Stadtverordneten maßgeblich beeinflusst. Das ist auch nachvollziehbar: Kein Stadtverordneter möchte die Verwaltung sinnlos gegen Windmühlen anreiten lassen. Anträge, für deren Umsetzung die Rechtsgrundlagen fehlen, finden selten eine Mehrheit. Im Fall des von den Bündnisgrünen begehrten Heizpilz-Verbotes ist die Ordnungsbeigeordnete nun allerdings dabei ertappt worden, „Dürfen wir nicht“ gesagt, wohl aber „Wollen wir nicht“ gemeint zu haben. Das aber geht nicht. Oder um die Worte der Beigeordneten zu verwenden: „Dafür gibt es keine Ermächtigungsgrundlage.“ Die Verwaltung hat das Stadtparlament als Legislative akkurat über den rechtlichen Rahmen der Umsetzung des politisch Gewollten zu informieren. Klar muss gesagt werden, was geht und was nicht geht. Das ist bei der Forderung nach einem Verbot der den Treibhauseffekt fördernden Heizpilze nicht geschehen, denn natürlich ging es den Grünen vorwiegend um Heizpilze im öffentlichen Raum und nicht um welche in Biergärten auf Privatland – die im Winter auch schwer zu finden sein dürften
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