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POTSDAMER KITAGEBÜHREN: Was Eltern in Potsdam zahlen müssen

Die in Potsdam geltenden Kita-Gebühren staffeln sich nach einer umfangreichen Beitragstabelle. Eltern, die weniger als 9000 Euro brutto pro Jahr verdienen, müssen laut der geltenden Kitagebührensatzung weder für Krippe noch für Kindergarten noch für Hort etwas zahlen.

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Die in Potsdam geltenden Kita-Gebühren staffeln sich nach einer umfangreichen Beitragstabelle. Eltern, die weniger als 9000 Euro brutto pro Jahr verdienen, müssen laut der geltenden Kitagebührensatzung weder für Krippe noch für Kindergarten noch für Hort etwas zahlen. Danach staffeln sich die Beiträge für Eltern in kleinen Schritten bis zu einem Jahresbruttogehalt von 77 000 Euro. Unterschieden wird für Familien mit einem, zwei oder mehr Kindern sowie in Krippenplätze, Kita- Gebühren und Hortplätze. Zudem richtet sich der Preis nach der Betreuungsdauer pro Tag. So muss eine Familie mit 77 000 Euro im Jahr und zwei Kindern laut Satzung 2664 Euro im Jahr zahlen, wenn ein Kind in einer Kita zehn Stunden täglich betreut wird. Für einen Krippenplatz in dieser Kategorie sind 3468 Euro fällig. Die Familie zahlt somit für ihr Kind jährlich 7,9 Prozent des Bruttoeinkommens zuzüglich einkommensunabhängiges Essengeld. Für den selben Kitaplatz zahlt eine Familie mit einem Bruttogehalt von 40 000 Euro 1296 bzw. 1704 Euro pro Monat (7,5 Prozent des Jahresbrutto). HK

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