Landeshauptstadt: Wenig Aussicht auf Erfolg
Rechtsexperten räumen der Klage gegen die verkleinerten Fachausschüsse kaum Chancen ein
Stand:
Die Fraktionen Bürgerbündnis und Alternative für Deutschland (AfD) müssen am Verwaltungsgericht mit einer Niederlage rechnen. Zumindest räumt der Kommunalrechtler Thorsten Ingo Schmidt der von den Fraktionen eingereichten Klage gegen die verkleinerten Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung nur geringe Erfolgsaussichten ein. Das sagte er den PNN nach einer Analyse der Klage. Schmidt leitet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam.
Bei dem Streit geht es wie berichtet um den mit der Mehrheit der Rathauskooperation aus SPD, CDU, Grünen und Potsdamer Demokraten gefassten Beschluss, die Größe der Fachausschüsse von derzeit bis zu elf auf sieben Mitglieder zu reduzieren. Dadurch sitzen in diesen Gremien nur Vertreter von SPD, Linke, CDU, Grünen und je nach Losglück von Bürgerbündnis oder von Die Andere. Kleinere Gruppen wie die AfD sind nicht vertreten. Diese Regelung verstoße gegen das Demokratieprinzip, hatten die Kläger moniert.
Auch Schmidt führte diese Bedenken zunächst als mögliches Argument an, weil die Arbeit in den Fachausschüssen eben erhebliche Bedeutung besitze. Allerdings seien Fraktionen, auf die kein Sitz entfallen ist, in Potsdam berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in die Ausschüsse zu entsenden, dort das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen. Mit dieser Regelung könnte das fehlende Stimmrecht kompensiert sein, meinte Schmidt. Auch zeichne die Stimmabgabe in einem Ausschuss die spätere Stimmabgabe im Plenum vor. Das einzelne Mitglied einer kleineren Fraktion habe daher in so einem Ausschuss ein viel größeres Gewicht als seiner gesamten Fraktion in der 57-köpfigen Stadtverordnetenversammlung überhaupt zukomme, so Schmidt: „Auch dadurch kann die Willensbildung verzerrt sein.“
Ähnlich argumentiert auch das Rechtsamt der Stadt, das an das Verwaltungsgericht nun eine Klageerwiderung geschickt hat. In dem den PNN vorliegenden Papier heißt es, um die nach der Kommunalwahl noch vielfältigere Stadtverordnetenversammlung spiegelbildlich und mit allen acht Fraktionen in den Ausschüssen abzubilden, müssten diese Gremien jeweils mit mindestens 17 Vertretern besetzt sein. Die Rechtslage in Brandenburg sehe gleichwohl vor, dass nicht jede Fraktion in den Ausschüssen von Gemeindeparlamenten vertreten sein müsse. Zudem beleuchtet das Rechtsamt auch die Funktion der Ausschüsse. Diese sind, etwa in Bereichen wie Stadtentwicklung, Umweltschutz, Kultur oder Bildung, für die teilweise komplexe Detailarbeit vor einzelnen Beschlüssen zuständig. Daher plädiert auch das Rechtsamt für kleinere Ausschüsse: Es liege auf der Hand, dass die Effektivität dieser Gremien mit zunehmender Größe abnehme. HK
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