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HINTERGRUND: Weniger Verstöße gegen Rauchverbot

Das Ordnungsamt registriert immer weniger Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz – kontrolliert aber auch seltener. Bei 37 unangemeldeten Besuchen des Ordnungsamts bei Gastronomen und in Klubs seien im vergangenen Jahr drei Verstöße festgestellt worden, teilte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf Anfrage mit.

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Das Ordnungsamt registriert immer weniger Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz – kontrolliert aber auch seltener. Bei 37 unangemeldeten Besuchen des Ordnungsamts bei Gastronomen und in Klubs seien im vergangenen Jahr drei Verstöße festgestellt worden, teilte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf Anfrage mit. Dabei wurden 450 Euro Bußgeld verhängt. 2011 wurden bei 88 Kontrollen noch zwei Verstöße geahndet, 2010 gab es noch 208 Vor-Ort-Recherchen und 25 Bußgeld-Bescheide in einer Gesamthöhe von 5255 Euro. 2009 gab es 52 Kontrollen, 13 Verstöße wurden geahndet und Bußgelder in Höhe von 2285 Euro festgesetzt. Schon kurz nach Inkrafttreten des neuen Nichtrauchergesetzes sei festgestellt worden, dass sich der überwiegende Teil der Gaststättenbetreiber daran halte, so Brunzlow.

In Brandenburg ist das Rauchen seit 2008 nur in Kneipen erlaubt, die kleiner als 75 Quadratmeter sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass keine zubereiteten Speisen gereicht werden und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Zudem muss das Lokal als Raucherkneipe gekennzeichnet sein. Bei den Ordnungsverfahren gegen die Kneipiers sind Geldstrafen bis zu 1000 Euro möglich. Im benachbarten Berlin hatte eine Studie der Technischen Universität zuletzt festgestellt, dass sich 76 Prozent der Klubs in der Hauptstadt nicht an das Rauchverbot halten. HK

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