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Aus dem GERICHTSSAAL: „Wenn der mir haut, haue ick ihn wieder!“ Polizisten an Messgerät

beleidigt und angegriffen

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALbeleidigt und angegriffen Klaus K. ( 62, Name geändert) kann sich nur schwer artikulieren. Dies ist die traurige Folge eines Schlaganfalls, den der Rentner in der Vergangenheit erlitt. Trinkt der Mann dann noch zu viel Alkohol, potenzieren sich die Verständigungsschwierigkeiten mit seinen Mitmenschen. Und das wiederum lässt Klaus K. manchmal ausrasten, so wie am 12. März dieses Jahres. Da traf er zu später Stunde auf einen Polizisten, den er nach der Uhrzeit fragte. „Der hat mir aber nicht verstanden“, glaubt der Schwerbehinderte. Wieso er jetzt wegen Körperverletzung und Beleidigung auf der Anklagebank sitze, könne er sich nicht erklären. „Der Polizist hat mir zuerst geschlagen. Wenn der mir haut, haue ick ihn wieder.“ Amtsrichterin Judith Janik versucht, aus dem Angeklagten noch ein paar Einzelheiten über den Vorfall herauszukitzeln. Fündig wird sie nicht. „Ick weiß nischt mehr, hatte zu viel Bier intus“, meint der kurz und bündig. „Sie sollen dem Polizisten aus heiterem Himmel angedroht haben, ihm gleich eine zu geben und ihn auch auf den Arm geschlagen haben“, hilft die Vorsitzende dem ehemaligen Kraftfahrer auf die Sprünge. Klaus K. bleibt dabei: „Ick kann mir an nischt mehr erinnern.“ „Wir wollten gerade in der Potsdamer Straße eine Lasermessstelle einrichten“, erzählt der Polizeibeamte Torsten H. (28) im Zeugenstand. Da sei der Angeklagte auf ihn zugekommen, habe gefragt, wie spät es sei. Als er die erwünschte Auskunft erhielt, sei Klaus K. sehr ärgerlich geworden. „Er sagte, jetzt habe ich meinen Bus verpasst, was soll ich denn nun machen? Ich riet ihm, ein Taxi zu nehmen oder auf den nächsten Bus zu warten. Da drohte er mir Schläge an und langte auch einmal zu“, so der Zeuge. Danach habe sich der Angeklagte zu den Kollegen begeben, sie beschimpft und bedrängt. Später sei er auf der Wache erschienen und habe zu Protokoll gegeben, er sei von den Polizisten geschlagen worden. „Er weigerte sich allerdings, seine Personalien zu nennen, stimmte auch einer Alkoholkontrolle nicht zu“, erzählt der Zeuge. Hätte sich die Aggression des Klaus K. nur gegen ihn gerichtet, hätte er keine Anzeige erstattet, betont der Polizeibeamte. Doch als auch seine Kollegen attackiert wurden, sei das Maß überschritten worden. „Im Grunde waren wir der Meinung, der Mann braucht Hilfe. Die haben wir ihm auch angeboten. Aber er lehnte ab.“ „Ick habe niemanden angegriffen“, ereifert sich Klaus K. auf der Anklagebank. Das Gericht glaubt dem Zeugen, hält es allerdings für problematisch, ein Urteil zu sprechen, ohne ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Behinderten einzuholen. Da Klaus K. bislang straffrei durchs Leben ging, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Hoga

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