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POSITION: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren

Die Mängel am B-Plan sind abstellbar Von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Stand:

Leider haben sich die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen bestätigt und Versäumnisse der Vergangenheit gerächt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem von zehn Anliegern angestrengten Normenkontrollverfahren am 28. Mai den B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gekippt. Das Gericht stellte damit den Schutz des Privateigentums in den Mittelpunkt der Betrachtungen, während es die im Grundgesetz vorgeschriebene Gemeinwohlverpflichtung ignorierte. Damit hat sich die Situation am Griebnitzsee weiter verschärft. Allerdings sind die vom Gericht festgestellten Mängel des B-Plans abstellbar. Zugleich wurde aus den Ausführungen der Richter deutlich, dass das Planungsziel eines freien Uferwegs mit einem korrekten B-Plan durchsetzbar ist. Unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung beschloss die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung einstimmig die Aufstellung eines neuen B-Planes „Uferzone Griebnitzsee“ sowie eine Veränderungssperre und eine Satzung, mit der sich die Stadt das Vorkaufsrecht sichert. Die Linke hatte im Vorfeld dafür gesorgt, dass in dem Planungsziel für den neuen B-Plan ausdrücklich auf den durchgängigen Uferweg abgestellt wird. Damit sind unverzüglich Vorkehrungen getroffen worden, um eine weitere Verschlechterung der Position der Stadt im Kampf für einen durchgängigen Uferweg am Griebnitzsee zu verhindern. Jetzt muss die Veränderungssperre durchgesetzt und der neue B-Plan mit höchster Priorität und Präzision erarbeitet werden, denn neue Fehler darf sich die Stadt nicht leisten. Der vor uns liegende Weg ist nicht einfach. Für die dauerhafte Sicherung des freien Uferzuganges wird ein langer Atem gebraucht. Wir wollen uns dem stellen und lassen uns dabei von der Maxime leiten: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Die zu führende Auseinandersetzung ist dabei nicht nur aus heutiger Sicht zu betrachten. Sie ist angesichts der ehemaligen Grenzanlagen von hoher Symbolkraft und zugleich die Voraussetzung dafür, dass auch künftige Generationen die Möglichkeit haben, dieses herrliche Stück Natur unmittelbar zu erleben. Zudem ist der Griebnitzsee auch als Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit freier Uferzonen an anderen Orten der Stadt und des Landes anzusehen. Jeder Potsdamer kann mit seiner Unterschrift unter das Bürgerbegehren seinen Beitrag für das freie Ufer am Griebnitzsee leisten, denn damit wird das Wohl der Allgemeinheit überzeugend nachgewiesen. Der von einigen der Anlieger präsentierte „Vermittlungsvorschlag“ orientiert auf eine Zementierung des gegenwärtigen Zustandes, indem danach ein Erleben der Babelsberger Uferzone ausschließlich von der Berliner Seite ermöglicht werden soll. Das ist kein Kompromiss, sondern schlichtweg als inakzeptabel abzulehnen. Zudem drängen wir auf eine Prüfung, ob die auf Grundlage des bisherigen B-Planes bereits erteilten Genehmigungen für Bootsstege und Bootshäuser nach der OVG-Entscheidung noch aufrechtzuerhalten sind.

Dr. Scharfenberg ist Landtagsabgeordneter und Potsdamer Linke-Fraktionschef

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