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DER GESTALTUNGSRAT: Wer Mitglied sein darf

Die Namen der sechs Gestaltungsratsmitglieder werden nach einer Stadtverordneten-Zustimmung am 27. Januar veröffentlicht.

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Die Namen der sechs Gestaltungsratsmitglieder werden nach einer Stadtverordneten-Zustimmung am 27. Januar veröffentlicht. Gefunden wurden „hervorragende, namhafte Leute“, die „unpolitisch und unideologisch“ agierten, so der Baubeigeordnete Matthias Klipp (Bündnisgrüne). Sie müssten die „Qualifikation zum Preisrichter“ in Architektur- und Städtebauwettbewerben haben, sich durch eigene qualifizierte Werke auszeichnen und in der Lage sein, die Arbeiten Dritter bewerten zu können. „Nicht jeder, der gut bauen kann, kann das auch“, so Stadtplanungschef Andreas Goetzmann. Potsdamer seien nicht explizit ausgeschlossen. Da es sich jedoch um unabhängige Fachleute ohne wirtschaftliche Eigeninteressen handeln soll, dürfen Gestaltungsratsmitglieder drei Jahre vor und ein Jahr nach der Arbeit im Rat nicht in Potsdam tätig sein – „weder planen noch bauen“, so Klipp: Gesucht wurden Experten der deutschen, niederländischen und italienischen Bautradition sowie der Freiraumplanung. gb

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