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Landeshauptstadt: Werben ja – aber verträglich fürs Stadtbild

Verwaltung bereitet neue Werbesatzung vor / Gebiet Stern-Drewitz bereits bearbeitet

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Verwaltung bereitet neue Werbesatzung vor / Gebiet Stern-Drewitz bereits bearbeitet Von Günter Schenke Leuchtreklamen und großformatige Werbung sollen auch künftig in Potsdam eher die Ausnahme als die Regel sein. Eine neue Werbesatzung, welche die Stadtverwaltung bis Ende des Jahres erlassen will, soll die Modalitäten hierfür festlegen. Gestern stellte die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, Elke von Kuick-Frenz, das erste fertige Stück vor: die Teilsatzung für Stern-Drewitz. „Wir wollen Werbung nicht aus der Stadt verbannen“, versichert die Beigeordnete, es solle aber vermieden werden, „dass die Konkurrenz der Werbenden um die Aufmerksamkeit zu einer Inflation von Werbereizen führt, die Qualitäten des städtebaulichen Gefüges verdeckt.“ Fachbereichsleiter Andreas Goetzmann breitet einen großformatigen Stadtteilplan des Gebietes Stern Drewitz aus, der aussieht wie ein bunter Flickenteppich. Die farbigen Flicken symbolisieren, was alles „vor Werbung geschützt“ werden soll: die Wohnfunktion, die Nachbarschaft, die Fernwirkung der Landschaft und die teilweise noch vorhandene dörfliche Struktur. So sind große Gebiete mit gelber Farbe gekennzeichnet, was bedeutet: Hier dürfen Werbeanlagen das Wohnen nicht beeinträchtigen. Und wenn zum Beispiel der dörfliche Charakter von Alt-Drewitz erhalten bleiben soll, sind auffällige Werbeanlagen nicht gestattet. Völlig ausgeschlossen aber ist die Reklame für ein Unternehmen oder ein Produkt jedoch hier nicht. Für die erwähnten Wohngebiete bleibt praktisch nur der unmittelbare Bereich um das Stern-Center unbehelligt von stärkeren Restriktionen. Goetzmanns Flickenteppich, der erste von insgesamt acht Werbebereichen der Stadt, zeigt die zu erwartende Kompliziertheit der neuen Satzung. Schon jetzt ist erkennbar: Einfacher dürften Antragstellung und Genehmigung kaum werden. Das Berliner Büro Urbanistica (Pieper + Partner) ist mit der Ausarbeitung der Satzung gemeinsam mit dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung befasst. Die Fremdleistungen an der Satzung schlagen laut Goetzmann mit 50000 Euro zu Buche. Das Land fördert die Maßnahme. Ehe die Werbesatzungen für die Teilgebiete rechtskräftig werden, müssen ihr die Stadtverordneten zustimmen. Die vorherige Beratung in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung soll vor allem klären, ob diese Form und das Ausmaß der Regelungen von den politischen Entscheidungsträgern bestätigt wird. Trotz aller Regelungen bis in alle Einzelheiten wird es immer „Ausnahmetatbestände“ geben. Ein solcher liegt laut Goetzmann bei der leuchtenden Werbung am Bürohaus von „Oracle“ an der Schiffbauergasse vor. Trotzdem die Hülle des Gebäudes als Relikt der früheren Koksseparation Denkmalcharakter hat, genehmigte die Stadt die meterhohen roten Schriftzüge. Alle öffentlich sichtbaren Hinweise auf Betriebe oder auf bestimmte Leistungen gelten als Werbung. Deren Anbringung bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsicht. Ausgenommen sind lediglich Schilder mit weniger als 0,2 Quadratmetern Größe. In den auf der Karte gelb gekennzeichneten Wohn-Gebieten darf eine Werbebeschriftung höchstens fünf Prozent der Fassadenfläche einnehmen. In Bereichen, in denen die wirtschaftliche Betätigung dominiert – zum Beispiel am Stern-Center – dürfen 15 Prozent der Fassadenfläche für Reklame in Anspruch genommen werden. Generell ausgeschlossen sollen Werbeanlagen sein, die durch Bewegung oder Blinken störend wirken können.

Günter Schenke

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