Aus dem GERICHTSSAAL: „Westi“ mit klaffender Wunde Freispruch für angeblichen Finder
Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht unter Vorsitz von Francois Eckardt einen Fall brutalster Tierquälerei. Am Ende reichten die Beweise nicht, Peter P.
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Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht unter Vorsitz von Francois Eckardt einen Fall brutalster Tierquälerei. Am Ende reichten die Beweise nicht, Peter P.* (51) zu überführen, den Westhighland Terrier seiner Lebensgefährtin mit Axthieben derart schwer misshandelt zu haben, dass er eingeschläfert werden musste. Der Angeklagte hatte von Anfang an betont, den Hund „nicht abgeschlachtet“ zu haben. Er nahm den Freispruch mit Genugtuung zur Kenntnis.
Der Fall hatte am 19. April für Aufregung in der Polizeiwache Babelsberg gesorgt. Peter P. präsentierte den Beamten am frühen Morgen ein blutendes Bündel. Er behauptete, beim Ausparken vor einer Pizzeria aus Versehen über die Mülltüte mit dem kleinen Hund gefahren zu sein. Den Polizisten kam die klaffende Nackenwunde des „Westi“ verdächtig vor. Sie übergaben ihn dem Tierheim, wo er von seinen Qualen erlöst wurde.
„Der Hund wies ungewöhnliche schwere Verletzungen auf. Da die Wundränder sehr glatt waren, vermute ich, dass ihm ein Schlag mit etwas Schwertartigem versetzt wurde“, so der Gutachter gestern. „Kann es auch eine Axt gewesen sein?“, hakte der Vorsitzende nach. Dies sei durchaus denkbar, bestätigte der Veterinärmediziner. Er ging zwar von einem einzigen wuchtigen Hieb aus, räumte „unter Umständen“ auch mehrere ein.
Peter P. war am ersten Verhandlungstag von seinem Nachbarn Klaus K.* (46) belastet worden. Der Mann sagte aus, den bereits verletzten Westhighland Terrier gegen 7 Uhr auf seiner Terrasse gefunden zu haben. Als Peter P. die tiefe Schnittwunde im Nackenbereich des Tieres gesehen habe, soll er gesagt haben, da sei sowieso nichts mehr zu machen. Dann habe er sich eine Axt gegriffen und zweimal auf den Terrier eingeschlagen, ihn anschließend in einen Müllsack gesteckt. (PNN berichteten.) Ein anderer Nachbar erinnerte sich im Zeugenstand, Peter P. habe ihm erklärt, der Hund sei in der Nacht von einem Tier angefallen und derart böse zugerichtet worden. Nun läge er in den letzten Zuckungen. Später habe ihm sein Kollege Klaus K. gesagt, der Angeklagte habe den bereits blutenden „Westi“ mit der Axt geschlagen. „Am nächsten Tag lasen wir dann in der Zeitung, Peter P. habe den Hund in Alt Nowawes gefunden und zur Polizei gebracht“, so der Zeuge. Darüber hätten sie sich sehr aufgeregt. Es könne schließlich nicht sein, dass er sich als Held von Babelsberg aufspiele. Deshalb hätten sie den Beamten reinen Wein eingeschenkt.
„Der Angeklagte hat der Polizei eine Räuberpistole aufgetischt, die nahelegt, dass er die wahren Umstände der Tat verschleiern wollte“, führte Richter Eckardt aus. Allerdings sei ihm auch nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er der Tierquäler sei. (*Namen geändert.) Hoga
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