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Von Nicola Klusemann: Wider lange Wartelisten

Verwaltung reformiert Kitaplatz-Anmeldung: Mit Amtsschreiben in die Einrichtung

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Ab sofort geht es anders rum: Potsdams Stadtverwaltung hat jetzt das Kita-Anmeldeverfahren reformiert. Während Eltern bisher die Namen ihrer Kinder zunächst auf Wartelisten der Einrichtungen setzen und erst danach ihren Rechtsanspruch auf einen Platz prüfen ließen, läuft es schon für das Kita-Jahr 2009/2010 umgekehrt. Damit solle die Entscheidungsfindung von Eltern und Kita-Trägern beschleunigt und der Arbeitsaufwand für die Verwaltung entzerrt werden, sagte gestern Bärbel Stooß, Potsdamer Bereichsleiterin für regionale Kinder- und Jugendhilfe. Insgesamt verfüge Potsdam derzeit über 12 000 Betreuungsplätze, deren Vergabe in den Händen der freien Träger liege, so Stooß.

In der Vergangenheit hätten vor allem die langen Wartelisten in den Kindertagesstätten für Unsicherheit gesorgt, sagte die zuständige Beigeordnete Elona Müller. Weil sich Eltern in fünf, sechs Kitas anmeldeten, sei ein „künstlicher Bedarf“ geschaffen worden. Am Ende, so Müller, habe die Verwaltung mit ihrer Kita-Bedarfsplanung in den vergangenen Jahren immer eine „ziemlich genaue Punktgelandung“ vollzogen. Alle Kinder hätten einen Platz erhalten – „und dies wohnort- und wunschnah“, so Müller. Um aber künftig das Bangen von Müttern und Vätern einzudämmen, sei das Anmeldeverfahren gestrafft worden.

Eltern, die einen Betreuungsplatz wollen, müssen nun zunächst im Jugendamt einen Antrag auf Rechtsanspruch stellen. Dazu bräuchten die Antragsteller im Normalfall einen Nachweis über Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Studium oder auch Arbeitssuche, erklärte die Bereichsleiterin Stooß. Der Bescheid erfolge dann „zeitnah“. Mit dem Amtsschreiben würden die Eltern dann im Kindergarten ihrer Wahl vorstellig. Bei vorhandener Platzkapazität und Interesse gebe es einen Stempel von der Kita. Bewerben sich die Eltern noch in einer anderen Einrichtung, sei auf dem Bescheid gleich ersichtlich, dass das Kind bereits auf einer Anmeldeliste stehe. In diesem Fall könnten sich entweder die Kitas untereinander einigen oder die Erziehungsberechtigten eine Wahl treffen, erläuterte Stooß. In jedem Fall beschleunige das Verfahren Entscheidungsprozesse – Planungssicherheit für Eltern und Träger. Dafür hat die Verwaltung auch einen genauen Zeitrahmen vorgegeben. So sollen künftig die Anträge zur Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung bis zum 31. Dezember vor dem Aufnahmejahr im Jugendamt gestellt sein. Bis zum darauf folgenden 30. April müssen sich dann Eltern und Kita-Träger entschieden haben. Die Nachrückerlisten werden bis zum 30. Juni abgearbeitet. Das gilt ab Januar 2009, in der Übergangszeit aber sind beide Verfahren gültig.

Darüber hinaus bereite die Verwaltung eine online-gestützte Vergabe der Kita-Plätze vor. Zunächst sollen alle über 90 Einrichtungen in der Landeshauptstadt auf der Potsdamer Internetseite mit ihren Profilen und auch ihren freien Plätzen abrufbar sein. Ähnlich wie bei der Urlaubsplanung sollen diese dann auch via Internet buchbar sein, sagte Müller. Ebenso solle auch der Antrag auf Rechtsanspruch auf elektronischem Wege möglich sein. „Eine Vision“, so Müller, deren Umsetzung allerdings noch erheblichen Vorlauf brauche.

Nicola Klusemann

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