Landeshauptstadt: Widerspruch gegen Weitergabe von Daten
Im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl im September hat die Stadtverwaltung alle Potsdamer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergebe von Daten hingewiesen.
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Im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl im September hat die Stadtverwaltung alle Potsdamer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergebe von Daten hingewiesen. Wie die Verwaltung gestern mitteilte, sehe das Meldegesetz Melderegisterauskünfte vor, die die Weitergabe von Namen und Anschriften beinhalteten. Zugleich sehe das Gesetz vor, dass jeder Bürger das Recht habe, eben dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, auch der Auskunftserteilung über das Internet. Das Formular „Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister“ könne aus dem Internet unter www.potsdam.de/formulare heruntergeladen, aufgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung geschickt werden. PNN
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